Online-Veranstaltung für Ökobetriebe: Weidepflicht im Ökolandbau – aktueller Sachstand

Öko-Betriebe mit Pflanzenfressern müssen ihren Tieren spätestens ab 2026 während der Weidezeit Zugang zu Weideland gewähren. In Bezug auf das Thema "Weidepflicht im Ökolandbau" gab es in jüngster Vergangenheit verschiedene Aktivitäten mit dem Ziel einer Erleichterung der Situation für Betriebe, die die Weidepflicht voraussichtlich nicht vollumfänglich erfüllen können. Ende Juli 2025 verkündete zudem EU-Agrarkommissar Christophe Hansen, die EU-Öko-Verordnung öffnen zu wollen, um Lösungen zu finden, damit nicht noch mehr Betriebe aus dem Ökolandbau aussteigen.

Aktualisiert am: 11.09.2025
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Rinder beim Grasen auf der Weide© Birgit Gleixner, LfL

Im Rahmen einer Online-Veranstaltung "Weidepflicht im Ökolandbau – aktueller Sachstand" wird das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) Betroffene über die aktuelle Situation informieren und diese im Hinblick auf einen Verbleib in oder Ausstieg aus der KULAP-Maßnahme O10 bewerten. Denn am 30. September 2025 endet die Frist, zu der Öko-Betriebe mit laufender Verpflichtung in der KULAP-Maßnahme O10 (Verpflichtungsbeginn 2023 und 2024) ohne Rückzahlung der erhaltenen Fördermittel der vergangenen Jahre aus der O10/O12-Verpflichtung aussteigen können bzw. ein 2025 gestellter Antrag auf eine O10-Neuverpflichtung zurückgezogen werden kann. Im Anschluss werden Fragen der Teilnehmenden beantwortet. Wir bitten um Verständnis, dass im Rahmen dieser Veranstaltung keine Grundsatzdiskussionen geführt werden können, sondern die Beantwortung fachlicher Fragen insbesondere zur aktuellen rechtlichen Situation im Fokus steht.

Referent: Wolfgang Wintzer, StMELF Termin: Donnerstag, 25. September 2025, 13:00 bis 16:00 Uhr