(01.10.2024) München – Das Bayerische Landwirtschaftsministerium weist darauf hin, dass Landwirtinnen und Landwirte auf jeder (Dauer-)Grünlandfläche und jeder Brache einmal im Jahr eine sogenannte "landwirtschaftliche Mindesttätigkeit" durchführen müssen. Dabei ausgenommen sind hier nur wenige Flächen, auf denen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUMK) durchgeführt werden, sowie Ökoregelung-1-Flächen, die der Verbesserung der Biodiversität und dem Erhalt von Lebensräumen dienen. Flächen, auf denen bis zum 15. November noch keine Tätigkeit durchgeführt wurde, verlieren die Förderfähigkeit für alle Maßnahmen. Neben Kürzungen ist dabei unter Umständen auch mit weiteren Sanktionen zu rechnen. Ob eine entsprechende Tätigkeit auf der Fläche durchgeführt wurde, wird jährlich per Satellitendaten maschinell bewertet. Ein vorläufiges Ergebnis dieser Analyse wird jährlich Mitte Oktober im integrierten Bayerischen Landwirtschaftlichen Informations-System (iBALIS) zur Verfügung gestellt. Sollte das System bereits eine Tätigkeit auf Ihren Flächen erkannt haben, ist nichts weiter zu tun. Andernfalls erhalten Landwirte eine Benachrichtigung über die FAL-BY-App und werden dazu aufgefordert, mithilfe der App Fotos der betroffenen Flächen aufzunehmen und einzureichen. Aufgrund der diesjährigen Witterungsverhältnisse ist mit einer erhöhten Zahl an Fällen zu rechnen, bei denen die landwirtschaftliche Tätigkeit durch die Satellitendaten nicht erkannt wurde. Das Ministerium empfiehlt zudem allen Antragsstellern, die in nächster Zeit mähen oder mulchen, dies möglichst gleich mit FAL-BY zu dokumentieren. Auch wenn Landwirte an bereits bewirtschafteten Flächen vorbeikommen, können proaktiv Bilder aufgenommen und gespeichert werden. Auf diese Weise lassen sich spätere Extrafahrten geschickt vermeiden. Sind die eventuell anstehenden FAL-BY-Aufgaben zum Nachweis der durchgeführten Mindesttätigkeit dann bis Mitte November erledigt und eingereicht, steht einer rechtzeitigen Auszahlung der Fördermittel für den eigenen Betrieb nichts mehr im Wege.