Bayern digitalisiert Fischereiförderung – Online-Anträge für Fördermittel aus der Fischereiabgabe seit 1. Dezember möglich

Aktualisiert am: 05.12.2025
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(5. Dezember 2025) München – Bayerische Fischereivereine und Fischereiverbände können seit dem 1. Dezember Förderanträge auf Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe online stellen. Über das Online-Förderportal wickeln alle Beteiligten Antrag, Bearbeitung und Auszahlung der Fördermittel nun transparent und digital ab. Analoge Anträge sind nicht mehr vorgesehen. "Es freut mich, dass wir mit dem Online-Förderportal einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung geschafft haben. Auch wenn es sicherlich noch Raum für weitere Verbesserungen gibt, setzen wir das Versprechen aus unserem Koalitionsvertrag um – wir machen Verwaltung einfacher, schneller und transparenter. Wieder ein Baustein für weniger Bürokratie", sagte Fischereiministerin Michaela Kaniber. Die Fördermittel aus der Fischereiabgabe verwaltet die zuständige Förderstelle beim Landesfischereiverband Bayern e. V. (LFV) im Auftrag des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Antragsberechtigt sind vor allem Fischereivereine und die Fischereiverbände. Die Fischereiabgabe müssen alle Angler entrichten, die in Bayern angeln möchten – wahlweise für fünf Jahre oder lebenslang. Die Mittel in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro jährlich fließen ausschließlich in fischereiliche Zwecke: zum Beispiel für Artenhilfsprogramme, Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern, Aus- und Fortbildung von Fischern sowie Inklusionsprojekte. "Bayern hat hier ein seit Jahren bewährtes System etabliert. Die von den Anglern erhobene Abgabe kommt zu 100 Prozent unseren Gewässern und Fischen zugute. Und damit auch der Allgemeinheit und besonders den Anglern selbst. Das ist solide Politik, für die Bayern steht – finanz- wie fachpolitisch", so die Ministerin weiter. Bereits im November erhielten Fischereivereine, Verbände und wiederkehrende Antragsteller einen Leitfaden für die Registrierung im neuen System. Die Förderstelle informiert und begleitet die Erstantragsteller bei der Kontaktaufnahme umfassend.

Für persönliche Hilfestellungen steht die Hotline der Förderstelle unter 089/642726-52 zur Verfügung.