Stellenausschreibung: Einstellung Vorbereitungsdienst der zweiten Qualifikationsebene - Naturwissenschaft und Technik

Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus beabsichtigt, jährlich zum 1. Oktober bis zu 20 Absolventen (m/w/d) von Technikerschulen für Agrarwirtschaft, Höheren Landbauschulen oder Meister in einem Beruf im Agrarbereich (m/w/d) in den Vorbereitungsdienst einzustellen. Der Vorbereitungsdienst wird in der Fachlaufbahn "Naturwissenschaft und Technik" im fachlichen Schwerpunkt "Agrarwirtschaft, Hauswirtschaft, Ernährung" für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene (Anwärterzeit) absolviert.

Aktualisiert am: 09.03.2026
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Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene

Vorbereitungsdienst der Fachlaufbahn "Naturwissenschaft und Technik" im fachlichen Schwerpunkt "Agrarwirtschaft, Hauswirtschaft, Ernährung" für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene.

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus beabsichtigt zum 1. Oktober 2026 bis zu 20 Absolventen (m/w/d) von Technikerschulen für Agrarwirtschaft, Höheren Landbauschulen oder Meister (m/w/d) in einem Beruf im Agrarbereich in den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene einzustellen.

Ausbildungs- und Prüfungsgebiet: Landwirtschaft

Aufbauend auf den jeweiligen Abschlüssen erfolgt eine intensive Ausbildung im Hinblick auf die späteren Aufgaben in Förderung, Fachberatung und Verwaltung an der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Voraussetzungen

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, wenn Sie einen Abschluss

  • einer staatlichen Technikerschule für Agrarwirtschaft bzw.
  • einer Höheren Landbauschule bzw.
  • die Meisterprüfung in einem Beruf im Agrarbereich oder
  • in einem vom zuständigen Staatsministerium als gleichwertig anerkannten Ausbildungsgang haben,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzen oder die eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben (bei Beherrschung der deutschen Sprache) und
  • engagiert, flexibel und kontaktfreudig sind.

Vorbereitungsdienst

Der Vorbereitungsdienst dauert grundsätzlich 1 Jahr und endet nach dem erfolgreichen Ablegen der Qualifikationsprüfung. Mit der Einstellung wird ein Beamtenverhältnis auf Widerruf begründet, das mit der Aushändigung des Zeugnisses über die Qualifikationsprüfung endet. Die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes richtet sich nach Prüfungsergebnis, dienstlichem Bedarf und verfügbaren Stellen. Mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst entsteht kein Rechtsanspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe. An Bewerbungen von Frauen besteht ein besonderes Interesse. Die Entscheidung über die Stellenvergabe erfolgt auf Antrag mit Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten. Die Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerber (w/m/d) werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbung

Bitte bewerben Sie sich ausschließlich online ab 20. März 2026. Bewerbungsschluss: Sonntag, 3. Mai 2026

Online-Bewerbung (verfügbar von 20.03.2026 bis 03.05.2026) externer Link
Neben Angaben zu Ihrer Person, Ihrer Ausbildung und Berufserfahrung werden folgende Unterlagen zum Upload benötigt - bitte halten Sie diese als ein zusammenhängendes PDF-Dokument (max. 8 MB) bereit:
  • Bewerbungs- bzw. Motivationsschreiben
  • Lückenloser Lebenslauf
  • Abschlusszeugnis und ggf. die deutsche Anerkennung/Bescheid über die Gleichwertigkeit
    • einer staatlichen Technikerschule für Agrarwirtschaft bzw.
    • einer Höheren Landbauschule bzw. 
    • der Meisterprüfung in einem Beruf im Agrarbereich oder
    • eines vom zuständigen Staatsministerium als gleichwertig anerkannten Ausbildungsgangs; 
      Liegt noch kein Abschlusszeugnis vor, eine vorläufige Notenbestätigung mit voraussichtlicher Durchschnittsnote.
      Hinweis: Für den Beginn des Vorbereitungsdienstes im Jahr 2026 muss das Zeugnis zwingend zum 01.10.2026 vorliegen.
  • ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung

Sofern Ihnen Unterlagen noch nicht vorliegen, bitten wir Sie, diese zeitnah nach Erhalt per E-Mail mit dem Betreff "Vorbereitungsdienst QE2 2026_Name" nachzureichen. Ein ergänzendes Hochladen über die Bewerbungsplattform ist nicht möglich.

E-Mail: Bewerbungen-A5@stmelf.bayern.de

Ablauf

  • Beginn: jeweils zum 1. Oktober
  • Dauer: 12 Monate, davon bis zu sechs Wochen fachtheoretische Ausbildung
  • Prüfung: Schriftliche, praktische und mündliche Qualifikationsprüfung
  • Berufsbezeichnung nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes: Landwirtschaftsobersekretärin bzw. Landwirtschaftsobersekretär

Besoldung

Im Vorbereitungsdienst starten Sie mit Anwärterbezügen für das Eingangsamt A 7 (ggf. zuzüglich Familienzuschlag). Nach dem Vorbereitungsdienst sind Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der Qualifikationsebene bis BesGr A 9 mit Amtszulage möglich. Bei herausragenden Leistungen bieten sich auch Qualifizierungsmöglichkeiten für die nächsthöhere Qualifikationsebene. Dafür können Sie sich durch gezielte Fortbildungen qualifizieren.

Besoldung - Landesamt für Finanzen externer Link

Einsatzbereiche

Nach dem Vorbereitungsdienst übernehmen Sie Aufgaben in der Förderung, im Prüfdienst oder in der Fachberatung an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Einsatzmöglichkeiten in ganz Bayern. Auch Aufgaben an der Landesanstalt für Landwirtschaft und an den Bayerischen Staatsgütern bieten sich an.

Behörden und Einrichtungen im Geschäftsbereich

Ansprechpartnerinnen

Für Fragen steht Ihnen gerne Frau Verena Hirschberger telefonisch unter 089 2182-2106 und Frau Svetlana Hofmann telefonisch unter 089 2182-2385 zur Verfügung oder per E-Mail an:

bewerbungen-a5@stmelf.bayern.de
HINWEIS: Weitere Einstellungsvoraussetzungen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt auf Anforderung nachgewiesen werden müssen, sind
  • ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG, das zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist und nicht älter als drei Monate sein darf,
  • einen Führerschein, der zur Benutzung eines Personenkraftwagens berechtigt,
  • eine schriftliche Erklärung, dass gegen Sie kein gerichtliches Strafverfahren, staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren oder Disziplinarverfahren anhängig ist und 
  • ein Gesundheitszeugnis, in welchem die gesundheitliche Eignung für die Ableistung des Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf sowie eine Aussage zur voraussichtlichen gesundheitlichen Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit – einschließlich der sprachlichen Eignung (hinsichtlich Sprachstörungen, wie Lautbildungs- oder Wort-/Satzbildungsstörung) bescheinigt wird. 

Bewerberinnen und Bewerber, die in die engere Wahl kommen, werden nach Ende der Ausschreibungsfrist (in der Regel per E-Mail) zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Vorgesehener Zeitraum für die Vorstellungsgespräche ist voraussichtlich die 24. Kalenderwoche 2026.