Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Der Fördervollzug für das Kulturlandschaftsprogramm sowie das Vertragsnaturschutzprogramm inklusive Erschwernisausgleich liegt bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die politische, fachliche und finanzielle Rahmenkompetenz für das Kulturlandschaftsprogramm liegt beim Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für das Vertragsnaturschutzprogramm inklusive Erschwernisausgleich beim Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Aktualisiert am: 03.07.2026
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Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)

Mit dem Kulturlandschaftsprogramm gewährt Bayern bereits seit 1988 den Landwirten Ausgleichszahlungen für freiwillige umweltschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen. Das Kulturlandschaftsprogramm gliedert sich entsprechend der Ausrichtung der landwirtschaftlichen Betriebe in Maßnahmen für Grünland, für Ackerland und für Sonderbereiche wie z. B. Spezialkulturen oder die Teichwirtschaft. Erstmalig wird ab 2023 im KULAP auch die Bewirtschaftung kleiner Strukturen honoriert.

Um den gesellschaftlichen Herausforderungen Rechnung zu tragen, wurde das bewährte Programm für die aktuelle EU-Förderperiode 2023 bis 2027 gezielt weiterentwickelt und um neue Maßnahmen zum Gewässer-, Boden- und Klimaschutz sowie zur Förderung der Biodiversität und zum Erhalt der Kulturlandschaft ergänzt. Das Programm stellt ein großes Angebot an produktionsintegrierten Maßnahmen zur Verfügung, mit denen sowohl Ressourcen geschont als auch gleichzeitig Lebensmittel erzeugt werden können. Vielfältige Kombinationsmöglichkeiten – auch mit den freiwilligen Öko-Regelungen in der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik – sorgen dafür, dass maßgeschneiderte Lösungen für die unterschiedlichsten Betriebstypen möglich sind.

Flankiert wird das KULAP von weiteren Agrarumwelt- und Tierwohlmaßnahmen. Im Einzelnen sind dies die Förderung des ökologischen Landbaus sowie Maßnahmen zur moorbodenschonenden Bewirtschaftung ("Moorbauernprogramm").

Förderung des ökologischen Landbaus

Entsprechend des Staatsziels, 30 % der Fläche in Bayern bis 2030 ökologisch zu bewirtschaften, wird der ökologische Landbau weiterhin bestmöglich unterstützt. Dies zeigt sich zum Beispiel an der Vielzahl der möglichen Kombinationen mit Maßnahmen des Kulturlandschaftsprogramms. Die Förderung honoriert die Bewirtschaftung des Gesamtbetriebs nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus. In den ersten beiden Jahren der Umstellung wird eine erhöhte Unterstützung gewährt.

"Moorbauernprogramm"

Mit der Honorierung des Umstiegs von der Acker- in eine dauerhafte Grünlandnutzung haben wir 2023 den ersten Mosaikstein unseres "Moorbauernprogramms" bereitgestellt. Seit 2024 stehen drei weitere Maßnahmen zu Verfügung. Sie honorieren eine nasse Nutzung von Grünlandflächen bzw. den Anbau von Paludikulturen.

Vertragsnaturschutzprogramm inklusive Erschwernisausgleich (VNP)

Das Vertragsnaturschutzprogramm soll die nachhaltige Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sichern und verbessern, sowie die Lebensräume und Lebensgemeinschaften der heimischen Tier- und Pflanzenwelt erhalten. Der Erschwernisausgleich wird aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die naturschonende und nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung von gesetzlich geschützten Biotopflächen gewährt.

Übersicht der einzelnen Maßnahmen und Fördersätze

(gemäß Anlagen 2 bis 4 zur Richtlinie)

Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)

Das KULAP bietet gesamtbetriebliche Maßnahmen sowie Maßnahmen für einen Betriebszweig oder für Einzelflächen an. Die Maßnahmen dienen dem Klimaschutz, dem Boden- und Wasserschutz, der Biodiversität-Artenvielfalt und dem Erhalt der Kulturlandschaft. Für die Anlage von Blühflächen sowie bei der Winterbegrünung mit Wildsaaten als wildtiergerechtem Zwischenfruchtanbau sind die fachlichen Vorgaben der Landesanstalt für Landwirtschaft zu den speziellen Saatgutmischungen (Qualitätsblühmischungen Bayern) einzuhalten.

KULAP-Blühmischungen und Winterbegrünung mit Wildsaaten (Landesanstalt für Landwirtschaft) externer Link
Mittelherkunft

EU, Bund, Bayern

Vertragsnaturschutzprogramm inklusive Erschwernisausgleich (VNP)

Das Vertragsnaturschutzprogramm bietet Maßnahmen für die Biotoptypen Acker, Wiesen, Weiden und Teiche an. Ziel der Maßnahmen ist die Erhaltung, Entwicklung oder Verbesserung ökologisch wertvoller Lebensräume.

Mittelherkunft

EU, Bayern

Antragstellung für den Verpflichtungsbeginn 2026

14. Januar bis zum 24. Februar 2026 Die Antragstellung ist ausschließlich online über das Portal iBALIS möglich.

iBALIS – Portal für die bayerische Landwirtschaft (Anmeldung mit Betriebsnummer und PIN) externer Link

Investive Maßnahmen im KULAP

Im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms können zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen auch Investitionen gefördert werden. Dies gilt für die Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen (I80), die Einrichtung von Agroforstsystemen (I84), den Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen (I86) sowie die Anlage von Struktur- und Landschaftselementen (I88).

Gemeinsame Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM) in Bayern 2026 – 2030 Downloadlink

Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen (I80, bis 2022 B49)
AntragsendterminMittelplafond in Mio. EuroAuswahlschwelle (Punkte) Ausgewählte Vorhaben
30.06.20254,221423
28.06.20243,021084
30.06.20234,021196
30.06.20222,22587
30.06.20212,52642
30.06.20202,02824
01.07.20192,42521
29.06.20184,02766
30.06.20176,021315
30.06.20169,021890
Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillage (I86, bis 2022 B56)
AntragsendterminMittelplafond in Mio. EuroAuswahlschwelle (Punkte) Ausgewählte Vorhaben
30.06.20260,526
30.06.20250,525
28.06.20240,429
30.06.20230,6211
30.06.20220,4310
30.06.20210,4221
30.06.20200,2317
01.07.20190,2411
29.06.20180,2210
30.06.20170,248
30.06.20160,159