Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)
Mit dem Kulturlandschaftsprogramm gewährt Bayern bereits seit 1988 den Landwirten Ausgleichszahlungen für freiwillige umweltschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen. Das Kulturlandschaftsprogramm gliedert sich entsprechend der Ausrichtung der landwirtschaftlichen Betriebe in Maßnahmen für Grünland, für Ackerland und für Sonderbereiche wie z. B. Spezialkulturen oder die Teichwirtschaft. Erstmalig wird ab 2023 im KULAP auch die Bewirtschaftung kleiner Strukturen honoriert.
Um den gesellschaftlichen Herausforderungen Rechnung zu tragen, wurde das bewährte Programm für die aktuelle EU-Förderperiode 2023 bis 2027 gezielt weiterentwickelt und um neue Maßnahmen zum Gewässer-, Boden- und Klimaschutz sowie zur Förderung der Biodiversität und zum Erhalt der Kulturlandschaft ergänzt. Das Programm stellt ein großes Angebot an produktionsintegrierten Maßnahmen zur Verfügung, mit denen sowohl Ressourcen geschont als auch gleichzeitig Lebensmittel erzeugt werden können. Vielfältige Kombinationsmöglichkeiten – auch mit den freiwilligen Öko-Regelungen in der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik – sorgen dafür, dass maßgeschneiderte Lösungen für die unterschiedlichsten Betriebstypen möglich sind.
Flankiert wird das KULAP von weiteren Agrarumwelt- und Tierwohlmaßnahmen. Im Einzelnen sind dies die Förderung des ökologischen Landbaus sowie Maßnahmen zur moorbodenschonenden Bewirtschaftung ("Moorbauernprogramm").
Förderung des ökologischen Landbaus
Entsprechend des Staatsziels, 30 % der Fläche in Bayern bis 2030 ökologisch zu bewirtschaften, wird der ökologische Landbau weiterhin bestmöglich unterstützt. Dies zeigt sich zum Beispiel an der Vielzahl der möglichen Kombinationen mit Maßnahmen des Kulturlandschaftsprogramms. Die Förderung honoriert die Bewirtschaftung des Gesamtbetriebs nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus. In den ersten beiden Jahren der Umstellung wird eine erhöhte Unterstützung gewährt.
"Moorbauernprogramm"
Mit der Honorierung des Umstiegs von der Acker- in eine dauerhafte Grünlandnutzung haben wir 2023 den ersten Mosaikstein unseres "Moorbauernprogramms" bereitgestellt. Seit 2024 stehen drei weitere Maßnahmen zu Verfügung. Sie honorieren eine nasse Nutzung von Grünlandflächen bzw. den Anbau von Paludikulturen.
Vertragsnaturschutzprogramm inklusive Erschwernisausgleich (VNP)
Das Vertragsnaturschutzprogramm soll die nachhaltige Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sichern und verbessern, sowie die Lebensräume und Lebensgemeinschaften der heimischen Tier- und Pflanzenwelt erhalten. Der Erschwernisausgleich wird aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die naturschonende und nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung von gesetzlich geschützten Biotopflächen gewährt.
Übersicht der einzelnen Maßnahmen und Fördersätze
(gemäß Anlagen 2 bis 4 zur Richtlinie)
Das KULAP bietet gesamtbetriebliche Maßnahmen sowie Maßnahmen für einen Betriebszweig oder für Einzelflächen an. Die Maßnahmen dienen dem Klimaschutz, dem Boden- und Wasserschutz, der Biodiversität-Artenvielfalt und dem Erhalt der Kulturlandschaft. Für die Anlage von Blühflächen sowie bei der Winterbegrünung mit Wildsaaten als wildtiergerechtem Zwischenfruchtanbau sind die fachlichen Vorgaben der Landesanstalt für Landwirtschaft zu den speziellen Saatgutmischungen (Qualitätsblühmischungen Bayern) einzuhalten.
KULAP-Blühmischungen und Winterbegrünung mit Wildsaaten (Landesanstalt für Landwirtschaft) externer LinkEU, Bund, Bayern
Das Vertragsnaturschutzprogramm bietet Maßnahmen für die Biotoptypen Acker, Wiesen, Weiden und Teiche an. Ziel der Maßnahmen ist die Erhaltung, Entwicklung oder Verbesserung ökologisch wertvoller Lebensräume.
EU, Bayern
Richtlinien
- Gemeinsame Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM) in Bayern 2026 – 2030 Downloadlink
- Gemeinsame Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM) in Bayern 2025 – 2029 Downloadlink
- Gemeinsame Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM) in Bayern 2024 – 2028 (Änderungsfassung vom 15. Mai 2024) Downloadlink
- Gemeinsame Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM) in Bayern 2023 – 2027 (Änderungsfassung vom 12. September 2023) Downloadlink
- Gemeinsame Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM) in Bayern 2023 – 2027 Downloadlink
- Gemeinsame Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUM) in Bayern 2022 – 2026 Downloadlink
14. Januar bis zum 24. Februar 2026 Die Antragstellung ist ausschließlich online über das Portal iBALIS möglich.
iBALIS – Portal für die bayerische Landwirtschaft (Anmeldung mit Betriebsnummer und PIN) externer LinkAnsprechpartner
Merkblätter
- Merkblatt AUKM für den Verpflichtungszeitraum 2026 – 2030 Downloadlink
- Merkblatt AUKM für den Verpflichtungszeitraum 2025 – 2029 Downloadlink
- Merkblatt AUKM für den Verpflichtungszeitraum 2024 – 2028 Downloadlink
- Merkblatt AUKM für den Verpflichtungszeitraum 2023 – 2027 Downloadlink
- Merkblatt AUM für den Verpflichtungszeitraum 2022 – 2026 Downloadlink
- Merkblatt K75/K76 – Extensive Teichwirtschaft Downloadlink
Investive Maßnahmen im KULAP
Im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms können zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen auch Investitionen gefördert werden. Dies gilt für die Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen (I80), die Einrichtung von Agroforstsystemen (I84), den Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen (I86) sowie die Anlage von Struktur- und Landschaftselementen (I88).
Gemeinsame Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM) in Bayern 2026 – 2030 Downloadlink| Antragsendtermin | Mittelplafond in Mio. Euro | Auswahlschwelle (Punkte) | Ausgewählte Vorhaben |
|---|---|---|---|
| 30.06.2025 | 4,2 | 2 | 1423 |
| 28.06.2024 | 3,0 | 2 | 1084 |
| 30.06.2023 | 4,0 | 2 | 1196 |
| 30.06.2022 | 2,2 | 2 | 587 |
| 30.06.2021 | 2,5 | 2 | 642 |
| 30.06.2020 | 2,0 | 2 | 824 |
| 01.07.2019 | 2,4 | 2 | 521 |
| 29.06.2018 | 4,0 | 2 | 766 |
| 30.06.2017 | 6,0 | 2 | 1315 |
| 30.06.2016 | 9,0 | 2 | 1890 |
| Antragsendtermin | Mittelplafond in Mio. Euro | Auswahlschwelle (Punkte) | Ausgewählte Vorhaben |
|---|---|---|---|
| 30.06.2026 | 0,5 | 2 | 6 |
| 30.06.2025 | 0,5 | 2 | 5 |
| 28.06.2024 | 0,4 | 2 | 9 |
| 30.06.2023 | 0,6 | 2 | 11 |
| 30.06.2022 | 0,4 | 3 | 10 |
| 30.06.2021 | 0,4 | 2 | 21 |
| 30.06.2020 | 0,2 | 3 | 17 |
| 01.07.2019 | 0,2 | 4 | 11 |
| 29.06.2018 | 0,2 | 2 | 10 |
| 30.06.2017 | 0,2 | 4 | 8 |
| 30.06.2016 | 0,1 | 5 | 9 |
