EIF – Teil B: Diversifizierungsförderung

Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung (EIF) Investitionen, um zusätzliche Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit im ländlichen Raum zu schaffen. Ziel ist es, die Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes zu erhalten.

Aktualisiert am: 19.12.2025
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Die Diversifizierungsförderung (DIV) fördert Investitionen, die landwirtschaftsnahe Dienstleistungen ermöglichen und zusätzliche Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit schaffen.

Voraussetzungen
  • Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirtinnen und Landwirte
  • Mindestens 25 % der Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung bzw. bodengebundener Tierhaltung
    
  • Positive Einkünfte im Einkommensteuerbescheid von maximal 140.000 Euro bei Ledigen und 170.000 Euro bei Verheirateten
    
  • Berufliche Qualifikation, die dem überwiegenden Investitionsziel angemessen ist
    
  • Nachweis der Zweckmäßigkeit bzw. Wirtschaftlichkeit der Maßnahme
    
  • Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen von mindestens 10.000 Euro bis maximal 800.000 Euro
  • Maximaler Zuschuss je Förderantrag 200.000 Euro 
Einschränkungen
  • Nicht gefördert werden Investitionen in die Erzeugung von Primärerzeugnissen.
  • Investitionen im Bereich Urlaub auf dem Bauernhof sind begrenzt auf eine Gesamtkapazität von maximal 25 Gästebetten.
  • Keine Förderung von Energiegewinnungsanlagen sowie damit zusammenhängenden baulichen Anlagen und technischen Einrichtungen, die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz oder durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz begünstigt werden können, sowie von Ölpressen.
  • Keine Förderung von Maschinen und Geräte, soweit diese nicht der Ausstattung und Funktionalität des geförderten Objekts dienen.
  • Es werden nur Investitionen in Bayern gefördert.

Maßnahmenbeginn nicht vor Bewilligung.

Auswahlverfahren
  • Die grundsätzlich förderfähigen Anträge werden einem Auswahlverfahren unterzogen. 
  • Gefördert werden nur Anträge, die mindestens 40 Punkte im Auswahlverfahren erreichen.
  • Auswahlkriterien betreffen z. B. den Charakter der Investition oder die ressourcenschonende Bewirtschaftung.
    
Förderung
  • Zuschüsse von bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Bei der Förderung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. Der Gesamtwert der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf 200.000 Euro bezogen auf einen Zeitraum von drei Kalenderjahren (Steuerjahren) nicht übersteigen.
Mittelherkunft
  • EU
  • Bund
  • Bayern

Die Antragstellung erfolgt im Portal iBALIS. Vollständige Anträge, die bis zum jeweiligen Antragsendtermin eingereicht werden, nehmen an einem Auswahlverfahren teil. Die zuständigen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unterstützen bei der Antragstellung. Die Antragstellung erfolgt im Portal iBALIS. Vollständige Anträge, die bis zum jeweiligen Antragsendtermin eingereicht werden, nehmen an einem Auswahlverfahren teil. Die zuständigen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unterstützen bei der Antragstellung. Die Antragstellung ist geöffnet. Die Online-Antragstellung für die laufende Antragsrunde in der EIF endet am 31. März 2026 um 24 Uhr. Der Plafond im Bereich der DIV beläuft sich für diese Antragsrunde auf 4 Mio. Euro. In Abhängigkeit der Mittelbindung wird die Antragstellung im Anschluss ggf. fortgesetzt. Bitte beachten Sie, dass Anträge, die nach dem Antragsendtermin abgesendet werden, im Rahmen der folgenden Antragsrunde bearbeitet werden.

Unterlagen zur Antragstellung

Unterlagen zum Zahlungsantrag alte Förderperiode (2015 - 2022)

Diversifizierungsförderung (DIV): Aggregierte Ergebnisse der Auswahlrunden
AntragsendterminMittelplafond in Mio. EuroAuswahlschwelle (Punkte)Ausgewählte Vorhaben
07.11.202455014
13.06.202444135
24.08.202354027
30.09.202254318
31.03.202254339
01.10.202154323
12.05.2021104330
15.10.2020144551
03.04.2020104322
31.10.201994337
06.05.2019104425
31.10.201884325
01.06.201865125
02.02.201864116
31.07.201765865
10.03.201621025
12.10.20151226
15.06.20152238
19.03.20152225

Hinweis: Ab 2017 geändertes Punkteschema.