Förderwegweiser – Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF)
EIF – Teil B: Diversifizierungsförderung
Der Freistaat Bayern unterstützt Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit im ländlichen Raum. Ziel ist es, die Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes zu erhalten.
Mit der Diversifizierungsförderung (DIV) werden Investitionen gefördert, die landwirtschaftsnahe Dienstleistungen ermöglichen und zusätzliche Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit schaffen.
Voraussetzungen
- Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte.
- Mindestens 25 % der Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung bzw. bodengebundener Tierhaltung.
- Positive Einkünfte im Einkommensteuerbescheid von max. 140.000 Euro bei Ledigen und 170.000 Euro bei Verheirateten.
- Berufliche Qualifikation, die dem überwiegenden Investitionsziel angemessen ist.
- Nachweis der Zweckmäßigkeit bzw. Wirtschaftlichkeit der Maßnahme.
- Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen von mindestens 10.000 Euro bis maximal 800.000 Euro.
Einschränkungen
- Nicht gefördert werden Investitionen, die ausschließlich die Erzeugnisse gem. Anhang-I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Kommission betreffen.
- Investitionen im Bereich Urlaub auf dem Bauernhof sind begrenzt auf eine Gesamtkapazität von maximal 25 Gästebetten.
- Keine Förderung von Energiegewinnungsanlagen sowie damit zusammenhängenden baulichen Anlagen und technischen Einrichtungen, die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz oder durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz begünstigt werden können, sowie von Ölpressen.
- Keine Förderung von Maschinen der Innen- und Außenwirtschaft.
- Es werden nur Investitionen in Bayern gefördert.
Maßnahmenbeginn nicht vor Bewilligung.
Auswahlverfahren
- Die grundsätzlich förderfähigen Anträge werden einem Auswahlverfahren unterzogen.
- Gefördert werden nur Anträge, die mindestens 40 Punkte im Auswahlverfahren erreichen.
- Auswahlkriterien betreffen z. B. den Charakter der Investition oder die ressourcenschonende Bewirtschaftung.
Förderung
- Zuschüsse von bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Bei der Förderung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. Der Gesamtwert der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf 200.000 Euro bezogen auf einen Zeitraum von drei Kalenderjahren (Steuerjahren) nicht übersteigen.
Mittelherkunft
- EU, Bund, Bayern
Die Antragstellung erfolgt am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Vollständige Anträge, die bis zum jeweiligen Antragsendtermin eingereicht werden, nehmen an einem Auswahlverfahren teil.
Im Jahr 2021 finden zwei Antragsendtermine statt:
- 12. Mai 2021
- 1. Oktober 2021
Der Plafond für die erste Antragsrunde 2021 beträgt 10 Mio. €.
Unterlagen zur Antragstellung 2021
- Antrag auf Diversifizierungsförderung (DIV)
795 KB
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- Anlagenverzeichnis zum DIV-Förderantrag
781 KB
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- Kreditbereitschaftserklärung
420 KB
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- Zusammenstellung der Verbindlichkeiten
1,0 MB
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- Kostenschätzung / Übersicht Kostenangebote
1,0 MB
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- Erklärung zur Genehmigungs-/Verfahrensfreiheit bei Baumaßnahmen
832 KB
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- Stellungnahme der Kreisverwaltungsbehörde zu hygienerechtlichen Vorgaben
553 KB
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- De-minimis-Erklärung (Gewerbe)
634 KB
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- Rechtsvorschriften zum Subventionsgesetz
26 KB
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Allgemein
- Merkblatt zum Antrag auf Diversifizierungsförderung
258 KB
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- Merkblatt zum Auswahlverfahren für die Diversifizierungsförderung
98 KB
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- Merkblatt zu De-minimis-Beihilfen (Gewerbe)
565 KB
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- Merkblatt zu den Informations- und Publizitätsvorschriften
79 KB
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Unterlagen zum Zahlungsantrag
Aggregierte Ergebnisse der Auswahlrunden
Antragsendtermin | Mittelplafond in Mio. Euro | Auswahlschwelle (Punkte) | Ausgewählte Vorhaben |
---|---|---|---|
19.03.2015 | 2 | 2 | 25 |
15.06.2015 | 2 | 2 | 38 |
12.10.2015 | 1 | 2 | 26 |
10.03.2016 | 2 | 10 | 25 |
31.07.2017 | 6 | 58 | 65 |
02.02.2018 | 6 | 41 | 16 |
01.06.2018 | 6 | 51 | 25 |
31.10.2018 | 8 | 43 | 25 |
06.05.2019 | 10 | 44 | 25 |
31.10.2019 | 9 | 43 | 37 |
03.04.2020 | 10 | 43 | 22 |
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