Förderwegweiser
EU-Schulprogramm - Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte für Bayerns Kinder

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Das EU-Schulprogramm soll die Wertschätzung von Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten bei Kindern steigern und die Entwicklung eines gesundheitsförderlichen Ernährungsverhaltens unterstützen.
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 und Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt in Kindergärten und Häusern für Kinder (Stichtagsregelung) erhalten kostenlos bevorzugt regionales und saisonales Obst, Gemüse, Milch und ausgewählte Milchprodukte. Das EU-Schulprogramm wird aus Landes- und EU-Mitteln finanziert.
So können Sie am Programm teilnehmen
Einrichtungen unterliegen bei der Annahme bzw. Abgabe von Milch und Milchprodukten im EU-Schulprogramm grundsätzlich dem Lebensmittelrecht (insbesondere Einhaltung der Kühlkettenpflicht). Vor der Teilnahme am ESP-Programm bzw. vor Beginn der Lieferung wird daher dringend empfohlen, sich mit der zuständigen Lebensmittelüberwachung in Verbindung zu setzen.
Hinweis: Ab dem Schuljahr 2022/23 erhöht sich die Portionspauschale auf 0,35 € für konventionelle Produkte und auf 0,46 € für Öko-Produkte.
Zielgruppe
- Kinder in Grund- und Förderschulen (Jahrgangsstufen 1 bis 4)
- Kinder in Kindergärten und Häusern für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt
Stichtagsregelung - Die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder bemisst sich wie folgt:
- in Häusern für Kinder und Kindergärten:
die Anzahl der Kinder bis zum Schuleintritt, die am Stichtag 1. August 2022 in der Einrichtung für das Kindergartenjahr 2022/2023 registriert bzw. eine Platzzusage haben und mindestens 3 Jahre alt sind, d.h. (Vorschul-)Kinder, die im August 2022 noch in der Einrichtung registriert sind, im September 2022 aber in die Schule wechseln, werden nicht mehr mitgezählt. - in Grund- und Förderschulen:
die Anzahl der Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4, die am Stichtag 1. August 2022 in der Schule für das Schuljahr 2022/2023 registriert bzw. angemeldet sind.
Diese Anzahl ist verbindlich für das gesamte Schul-/Kindergartenjahr. Eine Anpassung der Kinderzahlen während des Kita-/Schuljahres ist nicht mehr möglich!
Schulen, Kindergärten und Häuser für Kinder können sich von einem zugelassenen Lieferanten beliefern lassen. Der Abschluss eines Liefervertrages mit Ihrem Obst- bzw. Milch-Lieferanten wird empfohlen. Ein Wechsel des Lieferanten ist grundsätzlich nur schulquartalsweise möglich.
Während es Aufgabe des Lieferanten ist, termingerecht und in der vereinbarten Qualität und Menge frische Lebensmittel zu liefern, ist es Aufgabe der Einrichtung, die Ausgabe der Lebensmittel an die förderberechtigten Kinder ab drei Jahren in flankierende Maßnahmen einzubetten. Dazu gehört verpflichtend die Umsetzung der entsprechenden Inhalte des Programms "Voll in Form" (gemeinsames Schulfrühstück u.a.) bzw. des "Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes" mit dem Ziel, Kindern die Vielfalt und den Wert von Obst und Gemüse nahezubringen und so gesunde Ernährungsgewohnheiten zu fördern. Zusätzlich ist der Besuch eines Bauernhofes oder Gartenbaubetriebes empfehlenswert.
Meldeblatt "Kinderzahl der Einrichtung für das Schuljahr 2022/23"
Merkblätter, Antrag und wichtige Informationen für das Schuljahr 2022/23
- Aktuelle Merkblätter zur Milch, Obst und Gemüse folgen in Kürze.
- Käseverordnung
304 KB
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- Hygieneleitfaden (Bundesverband für Kindertagespflege e. V.)
- Antrag Ausnahmegenehmigung - Förder- und Mittelschulen
156 KB
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Kompetenzzentrum Förderprogramme
Menzinger Str. 54
80638 München
Tel.: 0871 9522-4200
Fax: 0871 9522-4399
E-Mail: eu-schulprogramm@fueak.bayern.de
Meldeblatt "Kinderzahl der Einrichtung für das Schuljahr 2022/23"
Merkblätter und wichtige Informationen für das Schuljahr 2021/22
- Obst und Gemüse - Merkblatt zum EU-Schulprogramm für Lieferanten
206 KB
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- Milch - Merkblatt zum EU-Schulprogramm für Lieferanten
279 KB
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- Käseverordnung
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- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
61 KB
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Antrag auf Zuwendung - Schuljahr 2021/22
- Antrag auf Zuwendung nach dem EU-Schulprogramm
168 KB
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- Obst und Gemüse - Lieferbestätigung: Anlage zum Antrag
243 KB
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- Obst und Gemüse - Lieferbestätigung: Anlage zum Antrag (Exceldatei)
26 KB
- Milch - Lieferbestätigung: Anlage zum Antrag
212 KB
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- Milch - Lieferbestätigung: Anlage zum Antrag (Exceldatei)
45 KB
Allgemeine Formulare
- Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer
105 KB
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- Antrag auf Zulassung als Lieferant
882 KB
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- Beiblatt für Antrag auf Zulassung als Lieferant
181 KB
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- Obst und Gemüse - Liefervertrag (Muster, nicht verpflichtend)
723 KB
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- Milch - Liefervertrag (Muster, nicht verpflichtend)
704 KB
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Grundschulen und Förderschulen (Jahrgangsstufen 1 bis 4) sowie Kindergärten und Häuser für Kinder (Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt; Stichtag vgl. Merkblatt).
Um Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte erhalten zu können, wählen Sie aus der Liste der zugelassenen Lieferanten einen Lieferanten aus.
Der Abschluss eines Vertrags mit dem Lieferanten wird empfohlen. Im Vertrag können Sie u.a. festlegen, wann Ihre Einrichtung welche möglichst regionalen und saisonalen Lebensmittel erhalten soll und ob diese aus konventionellem oder aus ökologischem Anbau stammen.
Die Liefertermine können frei zwischen Einrichtung und Lieferant vereinbart werden. Eine (schul)wöchentliche Lieferung ist grundsätzlich erwünscht. Somit werden Reste vermieden und eine regelmäßige Versorgung der Kinder mit Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten gewährleistet.
Während es Aufgabe des Lieferanten ist, termingerecht und in der vereinbarten Qualität und Menge frische Lebensmittel zu liefern, ist es Aufgabe der Einrichtung, die Ausgabe der Lebensmittel an die förderberechtigten Kinder ab drei Jahren in flankierende Maßnahmen einzubetten. Dazu gehört verpflichtend die Umsetzung der entsprechenden Inhalte des Programms "Voll in Form" (gemeinsames Schulfrühstück u.a.) bzw. des "Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes" mit dem Ziel, Kindern die Vielfalt und den Wert von Obst und Gemüse nahezubringen und so gesunde Ernährungsgewohnheiten zu fördern. Zusätzlich ist der Besuch eines Bauernhofes oder Gartenbaubetriebes empfehlenswert.
Lebensmittelrechtliche Vorschriften und Anforderungen an die Lebensmittelhygiene müssen durch die Einrichtung eingehalten werden und unterliegen der Lebensmittelüberwachung. Bei Fragen in diesem Zusammenhang wenden Sie sich bitte an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde bzw. Gemeinde.
Nur zugelassene Lieferanten können Einrichtungen beliefern und Zuwendungen beantragen. Der Antrag auf Zulassung muss mit der Bestätigung der Kreisverwaltungsbehörde bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestellt werden.
Frisches Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte wie z.B. Äpfel, Birnen, Erdbeeren, Karotten, Gurken, Paprika, pasteurisierte Milch, Buttermilch, Naturjoghurt und Käse laut Käseverordnung (vgl. Merkblätter). Bevorzugt sollen regionale und saisonale Produkte verteilt werden. Nicht beihilfefähig sind z. B. Nüsse, Rohmilch, Butter, Fruchtbuttermilch, Fruchtjoghurt, Frischkäse, Trinkjoghurt.
Portionspauschalen, -anzahl und Liefermengen für Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte
- 100 g Obst und Gemüse
- 200 ml Milch
- 200 g Buttermilch
- 150 g Joghurt/Quark
- 30 g Käse
Schulquartal | Lieferperiode | Portionspauschale | Maximale Portionsanzahl Milch/-produkte | Maximal zuwendungsfähige Menge Obst/Gemüse |
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4. Schulquartal (2021/22) | Mai 2022 bis Juli 2022 | 0,32 € konventionell 0,42 € biologisch | 10 Portionen | 1.000 g |
3. Schulquartal (2021/22) | Februar 2022 bis April 2022 | 0,32 € konventionell 0,42 € biologisch | 10 Portionen | 1000 g |
2. Schulquartal (2021/22) | November 2021 bis Januar 2022 | 0,32 € konventionell 0,42 € biologisch | 9 Portionen | 900 g |
1. Schulquartal (2021/22) | August 2021 bis Oktober 2021 | 0,32 € konventionell 0,42 € biologisch | 6 Portionen | 600 g |
Schulquartal | Lieferperiode | Portionspauschale | Maximale Portionsanzahl Milch/-produkte | Maximal zuwendungsfähige Menge Obst/Gemüse |
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4. Schulquartal (2022) Achtung: Lieferperiode Juli beginnt an einem Freitag | Juli 2022 | 0,32 € konventionell 0,42 € biologisch | 3 Portionen | 300 g |
Achtung: Lieferperiode Juni beginnt an einem Mittwoch | Juni 2022 | 0,32 € konventionell 0,42 € biologisch | 3 Portionen | 300 g |
Mai 2022 | 0,32 € konventionell 0,42 € biologisch | 4 Portionen | 400 g | |
3. Schulquartal (2021/22) | April 2022 | 0,32 € konventionell 0,42 € biologisch | 2 Portionen | 200 g |
Achtung: Lieferperiode März beginnt an einem Dienstag! | März 2022 | 0,32 € konventionell 0,42 € biologisch | 4 Portionen | 400 g |
Achtung: Lieferperiode Februar beginnt an einem Dienstag! | Februar 2022 | 0,32 € konventionell 0,42 € biologisch | 4 Portionen | 400 g |
2. Schulquartal (2021/22) Achtung: Lieferperiode Dezember beginnt an einem Mittwoch! | Januar 2022 | 0,32 € konventionell 0,42 € biologisch | 3 Portionen | 300 g |
Dezember 2021 | 0,32 € konventionell 0,42 € biologisch | 3 Portionen | 300 g | |
November 2021 | 0,32 € konventionell 0,42 € biologisch | 3 Portionen | 300 g | |
1. Schulquartal (2021/22) Achtung: Lieferperiode Oktober beginnt an einem Freitag! | Oktober 2021 | 0,32 € konventionell 0,42 € biologisch | 4 Portionen | 400 g |
September 2021 | 0,32 € konventionell 0,42 € biologisch | 2 Portionen | 200 g | |
August 2021 | - | - | - |
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