Reinigung im Hausgemeinschaftskonzept

Bei der Planung der Reinigung im Hausgemeinschaftskonzept sollten Sie zunächst klären, ob das hauseigene Personal Reinigungsarbeiten übernimmt oder ob Sie die Reinigungsarbeiten an einen externen Dienstleister vergeben möchten? Ziehen Sie für diese Entscheidung die gleichen Kriterien hinzu, die auch für andere stationäre Einrichtungen gelten.

Aktualisiert am: 13.02.2023
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Seniorin und Pflegerin falten Servietten am Tisch, Senior sitzt dabei und liest Zeitung. Tim Kiertscher

Haben Sie sich für eine Form der Reinigung entschieden, schreiben Sie Ihr Reinigungskonzept fest. Dieses sollte ein Leistungsverzeichnis (LV), ein Raumverzeichnis, Standards, Kennzahlen, Methodeneinsatz, technische Ausstattung und eine Leistungsabgrenzung enthalten.

Aus Sicht der Interviewpartner sprachen folgende Gründe für eine Durchführung der Reinigungstätigkeiten mit hauseigenem Personal:
  • Reinigungskräfte treten in engen Kontakt mit den Bewohnern und dringen in ihren privaten Bereich ein; da ist es gut, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner die Reinigungskräfte kennen.
  • Auch dahingehend geschulte Reinigungskräfte leisten einen Beitrag zur Betreuung der Senioren. Sie reden beim Reinigen der Zimmer mit den Bewohnern, hören sich Probleme an und können der Pflegedienstleitung Rückmeldung geben, wenn der Allgemeinzustand der Person nicht optimal ist. 
  • Reinigungskräfte erledigen Arbeiten besser, wenn Sie sich als Teil des Teams sehen.
  • Reinigungskräfte können plötzlich auftretende Verunreinigungen sofort beseitigen.
  • Einrichtungen können hauseigenes Reinigungspersonal flexibler einteilen.
  • Reinigungskräfte können sich im Urlaub und Krankheitsfall besser vertreten, Reinigungsleistungen entfallen nicht.
  • Auch Reinigungskräfte empfinden es als angenehm mit und am Menschen zu arbeiten.

Einrichtungen, die Reinigungsleistungen fremd vergaben, taten dies aus Zeitmangel beim eigenen Personal. Ebenso wollte man sich nicht dem Stress der selbständigen Personalsuche und -findung aussetzen.

Zeitpunkt der Reinigung:

  • Reinigungskräfte reinigen die Zimmer während die Bewohner im Wohnbereich sitzen. (Vorteil: ungestörtes Arbeiten)
  • Reinigungskräfte reinigen die Zimmer, wenn die Bewohner im Zimmer sind (Vorteil: Misstrauen abbauen und Einbezug der Bewohner möglich)
  • Reinigung der Gemeinschaftsräume erfolgt in der Zeit nach dem Mittagessen (Bewohner befinden sich im Mittagsschlaf: ungestörtes Arbeiten möglich)
  • In Zeiten, in denen die Reinigungskraft nicht in Bewohnerräumen eingesetzt werden kann, übernimmt sie die Reinigungstätigkeiten im Verwaltungstrakt bzw. öffentlichen Räumen oder Personalräumen.

Häufigkeit der Reinigung:

  • Das regelt jede Einrichtung unterschiedlich.
  • Die Hauswirtschaftsleitung trifft eine Risikoabschätzung und legt fest, in welchen Räumlichkeiten in welchem Rhythmus eine Grundreinigung, eine Unterhaltsreinigung oder eine Sichtreinigung erfolgt.
  • Die Einrichtung legt die Häufigkeit der Reinigung im Heimvertrag fest.
  • Die Häufigkeiten sind zusätzlich (zum QM-Ordner) in einem Dokument am Reinigungswagen hinterlegt, damit kein Besucher durch zu viele Reinigungslisten abgeschreckt wird bzw. der Wohncharakter des Hauses verloren geht.

Arbeitszeitmodelle für Reinigungskräfte:

  • Teilzeit
  • Schicht-Modell notwendig von z. B. 8–20 Uhr
  • Sonn- und Feiertage frei bzw. Notbesetzung

Argumentationshilfen für die hauseigene Reinigung:

  • Erstellen Sie ein Leistungsverzeichnis wie für externe Dienstleister: Listen Sie zu reinigende Flächen auf (Raumverzeichnis). Legen Sie die dafür notwendigen Arbeitsschritte, das Verfahren, die Häufigkeiten und die Reinigungsmittel fest.
  • Weisen Sie diesen Tätigkeiten Arbeitszeiten zu. (RAL gibt Richtwerte an)
  • Rechnen Sie die anfallenden Zeiten auf volle Arbeitskosten um. Mit diesen Daten können Sie zur Entgeltverhandlung gehen.

Folgende Informationen helfen Ihnen als weitere Argumentationsgrundlage für den Einsatz von hauseigenem Personal für Reinigungstätigkeiten.

Empfehlungen zur Ermittlung von Leistungszahlen in der Unterhaltsreinigung (Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V.)

Stellenwert der Reinigungskraft

Eine Reinigungskraft steht vor einem Reinigungswagen.

Um der Reinigungskraft das Gefühl zu geben, dazuzugehören und ein wichtiger Teil des Teams zu sein, finden sich in den Berichten der Interviewpartner und -partnerinnen interessante Ansätze. In manchen Einrichtungen erhält das Reinigungspersonal Schulungen zum Umgang mit Demenz oder die Verantwortung für ein Stockwerk. So können sie selbst entscheiden, wann sie die Reinigungsarbeiten einer Woche erbringen. Ihre Tätigkeiten dokumentieren sie. In anderen Einrichtungen wiederum tauschen sich Reinigungskraft und PDL regelmäßig über den Zustand der Bewohnerinnen und Bewohner aus. Das Gespräch wird dokumentiert.

Ein Senior staubsaugt ein Zimmer

Auch Reinigungs- und Ordnungsdienste geben den Bewohnern Alltagsnormalität. Sie kennen die Tätigkeiten aus ihrem früheren Leben, geben Tipps und kommen mit den Pflegern, Fachkräften oder anderen Bewohnern ins Gespräch. Hauswirtschaftliche Aufgaben aktivieren sie geistig. Die Senioren erhalten das Gefühl, gebraucht zu werden. Außerdem ermöglichen ihnen die Tätigkeiten ein Stück Selbstständigkeit.

Folgende Formen gab es in den besuchten Einrichtungen:
  • Staubsaugen
  • Staub wischen im eigenen Zimmer
  • Treppengeländer abwischen
  • Tisch abwischen
  • Bewohner-Werkstatt und Wohnbereich kehren (z. B. Krümel nach dem Essen)
  • Post/Zeitung verteilen
  • Blumen gießen (Vorsicht! – Nachprüfen!)
  • Abspülen
  • Geschirrspülmaschine ein- und ausräumen
  • Abfall runter- bzw. rausbringen