Forstverwaltung

Die Bayerische Forstverwaltung ist zuständig für die Belange des Waldes und der Forstwirtschaft in Bayern. Auf der Grundlage des Waldgesetzes für Bayern stellt sie sicher, dass die Wälder ordnungsgemäß und nachhaltig bewirtschaftet werden und unterstützt die Weiterentwicklung des Sektors Forst und Holz. Dabei ist sie ständig im Dialog: Mit Waldbesitzenden, Bürgerinnen und Bürgern und gesellschaftlichen Interessensgruppen, sowie forstlichen Partnern, Verbänden, Vereinen und Selbsthilfegruppen. Die Bayerische Forstverwaltung vermittelt im Spannungsfeld der Interessen und erarbeitet sachgerechte Lösungen, sowohl im Wald vor Ort als auch auf politischer Ebene.

Förster berät einen Waldbesitzer im Wald. © Robert Pehlke

Aktuelles

Förster mit Tablet und Hund steht in Mitten einer Buchenverjüngung im Fichtenwald (© Sorin Morar/StMELF) Sorin Morar/StMELF

Bewerbung für den forstlichen Vorbereitungsdienst

Bis Freitag, den 7. Juni 2024, können sich Absolventinnen und Absolventen eines forstlichen Diplom- und Bachelorstudiums online für den forstlichen Vorbereitungsdienst für die dritte Qualifikationsebene bewerben. Nähere Informationen zu Bewerbung, Einstellung und Vorbereitungsdienst finden Sie hier.

Bewerbung Forstdienst (dritte Qualifikationsebene)
Förster mit Klemmbrett und Försterin mit Fernglas blicken in die Baumkronen Tobias Hase/StMELF

Waldbericht 2023: Bayerns Wäldern geht es schlechter

Extremwetter, Trockenheit und Hitze: Die Wälder im gesamten Freistaat leiden 2023 besonders stark. Das geht aus dem aktuellen Waldbericht hervor, den Forstministerin Michaela Kaniber im Bayerischen Landtag in München vorgestellt hat. Die hohen Temperaturen und der geringe Niederschlag machen den Wäldern zu schaffen. Laut der Ministerin hat nur jeder zehnte Baum keine Schäden. Der Zustand der Waldbäume hat sich gegenüber dem Vorjahr erneut verschlechtert.

Zur Pressemitteilung

Ausgewählte Beiträge

Leitziele der Bayerischen Forstverwaltung

Försterin bei der Einzelberatung Tobias Hase/StMELF

Als bürgernaher Ansprechpartner ist die Bayerische Forstverwaltung mit den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und in den Forstrevieren in ganz Bayern vor Ort. Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind kompetent und objektiv bei allen Fragen zum Thema Wald und Forstwirtschaft. Dabei bekennt sich die Forstverwaltung ausdrücklich zur Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortlichkeit der Waldbesitzenden und stärkt deren Selbsthilfeorganisationen. Bei Ausübung der Forstaufsicht (Art. 29 Waldgesetz für Bayern - BayWaldG) und bei anderen hoheitlichen Aufgaben sind die Beschäftigten der Bayerischen Forstverwaltung für Dritte schon äußerlich an der von ihnen getragenen Dienstkleidung erkennbar. Unser Faltblatt gibt einen kurzen Überblick über die Aufgaben, Standorte und verschiedenen Tätigkeitsfeldern der Bayerischen Forstverwaltung.

Faltblatt "Die Bayerische Forstverwaltung - Der Zukunft gewachsen" externer Link

Bundeswaldinventur

Die Bundeswaldinventur ist eine bundeseinheitliche Großrauminventur, die durchgeführt wird, um Zustand und Veränderung der Wälder in Deutschland zu erfassen. Nach § 41a Bundeswaldgesetz werden im regelmäßigen Abstand von zehn Jahren hierzu Daten in den Wäldern erhoben. Die bislang letzte Bundeswaldinventur erfolgte im Jahr 2012. Momentan laufen in Bayern die Aufnahmen und Auswertungen für die vierte Bundeswaldinventur, an der viele bayerische Forstleute beteiligt sind.

Dritte Bundeswaldinventur in Bayern - Ergebnisse (LWF) externer Link