
Der Wegweiser zur "Vergabe von Verpflegungsleistungen" wurde aktualisiert und an die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung angepasst. Durch die Verwendung von Qualitätskriterien in der Verpflegung wird ein entscheidender Beitrag zur Sicherung von Qualitätsstandards, welche in besonderem staatlichen Interesse liegen, sichergestellt. Soweit die Einrichtung bzw. deren Träger dem Vergaberecht unterliegt, muss die Auswahl eines Speisenanbieters grundsätzlich im Wettbewerb erfolgen, dessen Einhaltung die Vergabevorschriften sicherstellen. Dies betrifft sowohl die Kita- und Schulverpflegung als auch die Seniorenverpflegung oder die Betriebsgastronomie. Der Wegweiser für die "Vergabe von Verpflegungsleistungen" hilft Ihnen dabei, sich im Vergaberecht zurechtzufinden. Der Wegweiser erläutert die juristischen Rahmenbedingungen und gibt viele Praxistipps und Formulierungsbeispiele, wie Qualitätsstandards bei der Ausschreibung verankert werden können.
Der neue Wegweiser zum Herunterladen. externer LinkInfoveranstaltung am 7. Mai in München
Über 70 Vergabe-Verantwortlichen haben sich am 7. Mai 2026 im Rahmen der Infoveranstaltung "Vergabe von Verpflegungsleistungen" des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus über die aktuelle Gesetzgebung und die juristischen Rahmenbedingungen bei der Vergabe von Verpflegungsleistungen informiert. Mit vielen Praxistipps und konkreten Formulierungsbeispielen zeigten die Experten, wie Qualitätsstandards erfolgreich bei der Ausschreibung verankert werden können. Zusätzlich informierte das Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn) darüber, wie eine Ausschreibung bestmöglich zum Beispiel mit den richtigen Überlegungen zum Verpflegungskonzept vorbereitet werden kann. Expertinnen der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) stellten die Gütezeichen "Geprüfte Qualität des Freistaats Bayern" und das "Bayerische Bio-Siegel des Freistaats Bayerns" vor, die als Qualitätskriterien in der Vergabe berücksichtigt werden können.
