
Der Wegweiser zur "Vergabe von Verpflegungsleistungen" wurde aktualisiert und an die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung angepasst. Durch die Verwendung von Qualitätskriterien in der Verpflegung wird ein entscheidender Beitrag zur Sicherung von Qualitätsstandards, welche in besonderem staatlichen Interesse liegen, sichergestellt. Soweit die Einrichtung bzw. deren Träger dem Vergaberecht unterliegt, muss die Auswahl eines Speisenanbieters grundsätzlich im Wettbewerb erfolgen, dessen Einhaltung die Vergabevorschriften sicherstellen. Dies betrifft sowohl die Kita- und Schulverpflegung als auch die Seniorenverpflegung oder die Betriebsgastronomie. Der Wegweiser für die "Vergabe von Verpflegungsleistungen" hilft Ihnen dabei, sich im Vergaberecht zurechtzufinden. Der Wegweiser erläutert die juristischen Rahmenbedingungen und gibt viele Praxistipps und Formulierungsbeispiele, wie Qualitätsstandards bei der Ausschreibung verankert werden können.
Den neue Wegweiser zum Herunterladen. externer LinkInfoveranstaltung am 7. Mai in München
Wir laden alle Vergabe-Verantwortlichen zur Infoveranstaltung "Vergabe von Verpflegungsleistungen" am 7. Mai 2026 von 10.00 bis 14.30 Uhr in den Veranstaltungssaal des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus in München ein. Sie erhalten an diesem Tag Informationen zur aktuellen Gesetzgebung und den juristischen Rahmenbedingungen und viele Praxistipps und Formulierungsbeispiele, wie Qualitätsstandards erfolgreich bei der Ausschreibung verankert werden können. Zusätzlich informiert Sie das Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn) darüber, wie Sie eine Ausschreibung bestmöglich vorbereiten, z. B. mit den richtigen Überlegungen zum Verpflegungskonzept. Expertinnen der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) stellen Ihnen die Gütezeichen „Geprüfte Qualität des Freistaats Bayern“ und das“ Bayerische Bio-Siegel des Freistaats Bayerns“ vor, die Sie als Qualitätskriterium in der Vergabe berücksichtigen können.
