Kongressinitiative für die Bayerische Tourismuswirtschaft

Aktualisiert am: 09.07.2025
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Die Kongressinitiative für die Bayerische Tourismuswirtschaft ist ein starker Aufschlag zur Unterstützung der Branche. Mit ihr werden Veranstalter oder von diesen beauftragte Agenturen gefördert, die einen Kongress oder eine Fachveranstaltung in Bayern durchführen. Mit dem Programm wird die Branche gezielt gestärkt. Bayern heißt Ihre Veranstaltung und Ihre Gäste schon jetzt herzlich willkommen! Die Antragstellung ist über den Projektträger, die Bayern Innovativ GmbH, möglich.

Zur Antragstellung bei der Bayern Innovativ GmbH externer Link
Wer kann gefördert werden?

Zuwendungsempfänger sind Veranstalter oder von diesen nachweislich Beauftragte, die Veranstaltungen in Bayern planen und durchführen. Nicht antragsberechtigt sind insbesondere Bund, Länder und Gemeinden sowie öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, politische Parteien oder vergleichbare ausländische Organisationen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Tagungen und Kongresse, die sich als geschlossene Veranstaltungen in erster Linie an ein Fachpublikum richten. Dazu zählen auch Tagungen und Kongresse, die im Zusammenhang mit Fachmessen stattfinden, und auch solche, die im Zusammenhang mit (gesetzlich verpflichtenden) Mitgliederversammlungen stattfinden.

Was sind die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung?

Gefördert werden Veranstaltungen in Bayern mit einer Dauer von mindestens zwei Tagen. Die Mindestteilnehmerzahl für eine Förderfähigkeit richtet sich nach dem Veranstaltungsort. In München und Nürnberg müssen jeden Veranstaltungstag mindestens 300 Teilnehmende vor Ort sein, in Augsburg, Ingolstadt, Regensburg, Fürth, Erlangen und Würzburg mindestens 200, in allen anderen Kommunen mindestens 100. Die Veranstaltung findet erstmals statt, von den drei vorangegangen Veranstaltungen hat mindestens eine nicht in Bayern stattgefunden oder bei Veranstaltungen, die bisher erst ein- oder zweimal durchgeführt wurden, hat mindestens eine Veranstaltung nicht in Bayern stattgefunden. Veranstaltungen können bis zu zwei Mal in fünf aufeinanderfolgenden Jahren gefördert werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe ist gestaffelt nach der Anzahl der Teilnehmenden vor Ort und der Kongresstage.

2 Kongresstage
3 Kongresstage
4 Kongresstage
5 Kongresstage oder länger
Teilnehmende vor Ort
Förderung in €
Förderung in €
Förderung in €
Förderung in €
bis 499
12.000 
15.000 
18.000 
21.000 
500 - 749
17.500 
22.500 
27.500 
32.500 
750 - 999
22.500 
28.125 
33.750 
39.375 
1.000 - 1.999
25.000 
32.500 
40.000 
47.500 
2.000 - 2.999
40.000 
50.000 
60.000 
70.000 
3.000 - 4.999
45.000 
60.000 
75.000 
90.000 
5.000 und mehr
50.000 
75.000 
100.000 
125.000 

Wenn mindestens 30 % der Teilnehmenden aus dem Ausland kommen, wird ein Förderzuschlag von 30 % gewährt. Wenn die Veranstaltung vollständig in der Kongressnebensaison (August oder November bis März) stattfindet, wird ein Förderzuschlag von 20 % gewährt. Es können auch beide Zuschläge kumulativ für eine Veranstaltung beantragt werden.

Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich online über das Antragsportal der Bayern Innovativ GmbH. Bei Fragen zur Antragsstellung steht die Bayern Innovativ GmbH unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: E-Mail: kongressinitiative@bayern-innovativ.de Anschrift: Bayern Innovativ GmbH, Am Tullnaupark 8, 90402 Nürnberg

Zur Antragstellung bei der Bayern Innovativ GmbH externer Link

Servicezeiten: Montag bis Donnerstag von 9-11 Uhr und 14-16 Uhr Freitag von 9 - 11 Uhr Servicenummer: 0911 20671-370