Mehrfachantrag

Die landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern beantragen mit dem Mehrfachantrag (MFA) Fördermaßnahmen und Ausgleichszahlungen. Mit der Mehrfachantragstellung wird die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für flächen- und tierbezogene Fördermaßnahmen in Bayern umgesetzt.

Erstellt am: 28.03.2023
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Allgemeine Formulare

Mehrfachantrag 2023

Informationsblatt Prüfung und Aktualisierung der Feldstücke

Flächenzu- und -abgänge

Konditionalität als Voraussetzung für den Erhalt von EU-Zahlungen

Hinweise für Antragsteller mit Betriebssitz außerhalb Bayerns

Agroforstsysteme