Flurneuordnung
Oftmals werden erst durch die Bereitstellung von Grund und Boden die Voraussetzungen geschaffen, damit geplante Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums verwirklicht werden können.

Grund und Boden ist ein knappes und wertvolles Gut. Deshalb gilt es, den Flächenverbrauch trotz des hohen und weiter steigenden Nutzungsdrucks auf unsere Flächen nachhaltig zu senken. Mit dem Bodenmanagement können Flächen dort bereitgestellt werden, wo sie zur Verwirklichung von Maßnahmen, z.B. zur Gemeindeentwicklung, zur Wasserrückhalt und Naturschutz oder für Infrastruktureinrichtungen benötigt werden. Und die Landwirte profitieren besonders von zusammengelegten und wirtschaftlich geformten Grundstücken. Bei all diesen Anforderungen können durch das Bodenmanagement gute Lösungen erreicht werden.
Neuordnung des Grundbesitzes findet breite Zustimmung
Das Grundeigentum steht unter besonderen Schutz des Staates. Oberster Grundsatz des Bodenmanagements ist daher: jeder Eigentümer erhält auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes Land von gleichem Wert. Durch den Kauf von Land kann das Bodenmanagement besonders flexibel auf verschiedene Anforderungen reagieren.
Für die Landwirte wird zersplitterter, schlecht geformter Grundbesitz zu gut bewirtschaftbaren Flächen zusammengelegt und über neue Wege erschlossen. Die Einsparungen bei der Bewirtschaftung schlagen mit durchschnittlich 100 bis 150 Euro pro Hektar und Jahr zu Buche. Hinzu kommen Einsparungen an Arbeitszeit von vier bis acht Stunden pro Hektar und Jahr. Zudem erhalten gut geformte und erschlossene Grundstücke ihren Wert.
Für Anlagen der Infrastruktur, der Wasserwirtschaft, zur Energieerzeugung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie für Freizeit und Erholung werden die benötigten Flächen bereitgestellt.
Viele Bau- und Gestaltungsmaßnahmen können durch das Bodenmanagement erst verwirklicht werden. Zudem ergibt sich ein nicht zu unterschätzender Zeitvorteil für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen.
Alle neu geordneten Grundstücke werden vermessen und mit dauerhaften Grenzzeichen abgemarkt. Grundstücksgrenzen sind so zweifelsfrei im Gelände erkennbar.
Unser Fachpersonal führt das Bodenmanagement durch
Die sieben Ämter für Ländliche Entwicklung sind für die Durchführung von Flurneuordnungen und Dorferneuerungen sowie Gemeindeentwicklungen und Integrierten Ländlichen Entwicklungen. Alle Planungen in den Projekten bauen auf den Interessensausgleich durch das Bodenmanagement auf. Mitarbeiter der Ämter bringen dieses Know-how in die Projekte ein und sind dabei vor Ort. Jeder Mitarbeiter ist sich dabei des hohen Wertes des Grundeigentums bewusst und handelt fachlich kompetent und verantwortungsvoll für das Ziel, zukunftsgerechte Lösungen für Regionen, Gemeinden, Landwirte und Bürger zu schaffen.
- Flurneuordnung ausführlich Downloadlink
- Unternehmensverfahren ausführlich Downloadlink
- Freiwilliger Landtausch ausführlich Downloadlink
- Freiwilliger Nutzungstausch ausführlich Downloadlink
- Ländlicher Straßen- und Wegebau ausführlich Downloadlink
- Hauptwirtschaftswege in der Flur - Ländliche Kernwegenetz ausführlich Downloadlink
- Neuordnung von Privatwäldern ausführlich Downloadlink
- Die Wertermittlung in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz Downloadlink
Schwerpunkte
Beispiele

Grünes Band für mehr Biodiversität im fruchtbaren Land

Die Heimat gemeinsam gestaltet - Landwirtschaft, Natur und Wasserrückhalt im Einklang

Unternehmensverfahren
