„Freistaat stärkt die regionalen Strukturen in der Ernährung“– Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Ministerin Michaela Kaniber bei schlachtendem Landwirt im Landkreis Dachau

Aktualisiert am: 25.05.2022
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(25. Mai 2022) Pfaffenhofen an der Glonn, Lkr. Dachau - Der Freistaat unterstützt regionalen Strukturen der landwirtschaftlichen Erzeugung. Die heimische Schlachtwirtschaft mit ihren im bundesweiten Vergleich dezentralen Schlachtstrukturen ist ein wesentlicher Pfeiler der regionalen Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte. Das haben Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Agrarministerin Michaela Kaniber am Mittwoch beim Besuch eines selbst schlachtenden landwirtschaftlichen Betriebs im Landkreis Dachau deutlich gemacht. Ministerpräsident Dr. Söder: „Hier am Hof und in der Metzgerei der Familie Lampl in Pfaffenhofen an der Glonn haben wir beste bayerische Nahrungsmittelproduktion: Regional, kurze Wege und alles aus einer Hand. Da weiß man dann auch sofort, wo das gute Essen herkommt. Das ist die Zukunft unserer Landwirtschaft und darum schmeckt das Fleisch aus Bayern einfach am besten!“ Ministerin Michaela Kaniber: „Die klein- und mittelständische Struktur unserer Land- und Ernährungswirtschaft ist ein echtes Pfund für unsere Ernährungssouveränität. Die kleinen handwerklichen Schlachtstätten sind wichtige Marktpartner unserer Landwirte und erhalten ein breites Angebot an Absatzwegen in der Region. Mit der Neuordnung der Gebühren für die kleinen Schlachtstätten stärken wir diesen den Rücken und schaffen Entlastung. Das gibt dem ganzen ländlichen Raum einen Schub und setzt ein starkes Zeichen für die Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Produkten aus der Region.“ Die kürzlich vom Kabinett verabschiedete Neuordnung der Fleischhygienegebühren gleicht die finanzielle Benachteiligung kleinerer Betriebe aus und sorgt für vergleichbare Rahmenbedingungen. Von den geplanten Verbesserungen sollen rund 1.500 kleinere Schlachtbetriebe in ganz Bayern profitieren. Das sind rund 95 Prozent aller Schlachtbetriebe im Freistaat. Geplant ist die Gesetzesänderung für Anfang 2023. Zum Ausgleich der Gebührenrückgänge in den Kommunen stellt der Freistaat jährlich bis zu fünf Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt gibt es in Bayern rund 1.600 nach EU-Lebensmittelrecht zugelassene Schlachtstätten und somit eine im Bundesvergleich weitgehend intakte regionale Schlachtstruktur.