Forstverwaltung

Die Bayerische Forstverwaltung ist zuständig für die Belange des Waldes und der Forstwirtschaft in Bayern. Auf der Grundlage des Waldgesetzes für Bayern stellt sie sicher, dass die Wälder ordnungsgemäß und nachhaltig bewirtschaftet werden und unterstützt die Weiterentwicklung des Sektors Forst und Holz. Dabei ist sie ständig im Dialog: Mit Waldbesitzenden, Bürgerinnen und Bürgern und gesellschaftlichen Interessensgruppen, sowie forstlichen Partnern, Verbänden, Vereinen und Selbsthilfegruppen. Die Bayerische Forstverwaltung vermittelt im Spannungsfeld der Interessen und erarbeitet sachgerechte Lösungen, sowohl im Wald vor Ort als auch auf politischer Ebene.

Förster berät einen Waldbesitzer im Wald. © Robert Pehlke

Aktuelles

Zwei Förster stehen im Wald: Einer notiert etwas auf einem Schreibbrett, der andere schaut durch das Fernglas. Tobias Hase/StMELF

Waldzustandserhebung 2024

Bayerns Wälder im Gesundheitscheck: In den nächsten Wochen untersuchen Fachleute im Auftrag der Bayerischen Forstverwaltung wieder den Gesundheitszustand der Wälder im Freistaat. Die Folgen von Trockenheit und Hitze hatten den Wäldern in Bayern in den letzten Jahren stark zugesetzt. Im vergangenen Jahr wies nur jeder zehnte Baum keine Schäden auf. Das bisherige Jahr 2024 ist von viel Niederschlag aber auch von erneuten Wärmerekorden geprägt. Wie gesund die einzelnen Baumarten aktuell sind, wird die diesjährige Waldzustandserhebung zeigen.

Zur Pressemitteilung

Ausgewählte Beiträge

Leitziele der Bayerischen Forstverwaltung

Försterin bei der Einzelberatung Tobias Hase/StMELF

Als bürgernaher Ansprechpartner ist die Bayerische Forstverwaltung mit den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und in den Forstrevieren in ganz Bayern vor Ort. Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind kompetent und objektiv bei allen Fragen zum Thema Wald und Forstwirtschaft. Dabei bekennt sich die Forstverwaltung ausdrücklich zur Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortlichkeit der Waldbesitzenden und stärkt deren Selbsthilfeorganisationen. Bei Ausübung der Forstaufsicht (Art. 29 Waldgesetz für Bayern - BayWaldG) und bei anderen hoheitlichen Aufgaben sind die Beschäftigten der Bayerischen Forstverwaltung für Dritte schon äußerlich an der von ihnen getragenen Dienstkleidung erkennbar. Unser Faltblatt gibt einen kurzen Überblick über die Aufgaben, Standorte und verschiedenen Tätigkeitsfeldern der Bayerischen Forstverwaltung.

Faltblatt "Die Bayerische Forstverwaltung - Der Zukunft gewachsen" externer Link

Bundeswaldinventur

Die Bundeswaldinventur ist eine bundeseinheitliche Großrauminventur, die durchgeführt wird, um Zustand und Veränderung der Wälder in Deutschland zu erfassen. Nach § 41a Bundeswaldgesetz werden im regelmäßigen Abstand von zehn Jahren hierzu Daten in den Wäldern erhoben. Die bislang letzte Bundeswaldinventur erfolgte im Jahr 2012. Momentan laufen in Bayern die Aufnahmen und Auswertungen für die vierte Bundeswaldinventur, an der viele bayerische Forstleute beteiligt sind.

Dritte Bundeswaldinventur in Bayern - Ergebnisse (LWF) externer Link