Foto: Florian Stahl
Hintergründe
Foto: Tobias Bosch, LWF
Anweisung
Ergebnisse für Bayern zum Herunterladen
Gemeinsame Aufnahme der Verjüngungsfläche (Foto: T. Bosch)
Weiterentwickeltes Forstliches Gutachten 5,3 MB
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Gesetzliche Grundlage für die Erstellung der Forstlichen Gutachten ist der Artikel 32 Abs. 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG):
Wesentlicher Maßstab bei der Bewertung der Verjüngungssituation sind der im Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) formulierte Grundsatz "Wald vor Wild" und das sogenannte "Waldverjüngungsziel" des Bayerischen Jagdgesetzes:
Die Forstlichen Gutachten werden mit folgendem Ablauf erstellt: