Förderwegweiser
Flurneuordnung
Die Flurneuordnung dient der Entwicklung des ländlichen Raums als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum.
Zur Verbesserung der Agrarstruktur und Stärkung der Wirtschaftskraft werden Grundbesitz zweckmäßig neu geordnet, Projekte von Gemeinden oder öffentlichen Planungsträgern unterstützt sowie Natur und Landschaft erhalten und gestaltet. Grundeigentümer sowie Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, bei der Gestaltung ihres heimatlichen Lebensraumes aktiv mitzuwirken.
Voraussetzungen
In der Flurneuordnung sind förderfähig die Ausgaben für
- die Planung und Herstellung von Straßen und Wegen
- wasserwirtschaftliche Maßnahmen
- Maßnahmen des Bodenschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- Maßnahmen für Freizeit und Erholung
- Bodenordnung mit Vermessung, Abmarkung und Wertermittlung
- die Neuordnung von Weinbergen und Sonderkulturen
Mittelherkunft
- Bund
- Bayern
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Teilnehmergemeinschaft. Sie betragen im Einzelnen:
- für die Planung und Herstellung von Straßen und Wegen, Gewässern, Maßnahmen der Landespflege, Maßnahmen für Freizeit und Erholung sowie für Bodenordnungsmaßnahmen bis zu 75 %
- für die Neuordnung von Weinbergen und Sonderkulturen bis zu 65 %
Die Förderung kann u.a. erhöht werden:
- bei Flurneuordnungen mit besonderer ökologischer Zielsetzung oder hoher Bedeutung für die Erhaltung der Kulturlandschaft
- bei der Umsetzung eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes oder einer Lokalen Entwicklungsstrategie (im Rahmen von LEADER)
- bei Maßnahmen der Landespflege, wenn dafür ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt oder zur dinglichen Sicherung der ökologischen Zweckbindung
In der Flurneuordnung kann für langfristig verpachtete landwirtschaftliche Flächen die zu erbringende Eigenleistung der Teilnehmer mit bis zu 50 % gefördert werden.
Formulare für gemeinschaftliche oder öffentliche Maßnahmen, z.B. einer Gemeinde
- Förderantrag
1,1 MB
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- Anlagenübersicht "Flurneuordnung" zum Förderantrag
1,1 MB
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- Verwendungsnachweis – Ländliche Entwicklung
205 KB
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- Unterlagen zum Verwendungsnachweis
1,1 MB
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- Belegliste zum Verwendungsnachweis (Excel-Datei)
14 KB
- Auszahlungsantrag
1,2 MB
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Sofern ein Teilnehmer an einer Flurneuordnung landwirtschaftliche Nutzflächen frühestens ab dem Zeitpunkt des Besitzübergangs auf die neuen Flurstücke langfristig verpachtet, können die aufzubringenden Beiträge nach § 19 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen (s. a. Nr. 2 des Antrags) zu 50 % übernommen werden.
Weiterführende Informationen
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