Fördermöglichkeiten für anerkannte Öko-Modellregionen

Mit dem Programm BioRegio 2030 unterstützt der Freistaat Bayern Gemeindeverbünde, die den Titel "Staatlich anerkannte Öko-Modellregion" tragen. Deren Ziele sind, die Produktion und Vermarktung heimischer Bio-Lebensmittel voranzubringen und die regionale Identität bewusst zu machen.

Aktualisiert am: 18.01.2023
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Voraussetzung für eine Förderung sind der Titel einer "Staatlich anerkannten Öko-Modellregion".

I: Management und Planung

Die Ländliche Entwicklung fördert die Ausgaben für Managementaufgaben und Planungen. Dies sind:
  • die Initiierung und Begleitung des Entwicklungsprozesses (Öko-Modellregionsmanagement),
  • die Vorbereitung und Begleitung für außergewöhnliche Projekte und Ideen einschließlich notwendiger Vorarbeiten (Untersuchungen, Erhebungen). Nähere Informationen dazu siehe Merkblatt zur Vorbereitung und Begleitung von außergewöhnlichen Projekten unter Antragstellung und Formulare.
    
Mittelherkunft
  • Bayern
Die Förderung erfolgt nach den Finanzierungsrichtlinien der Ländlichen Entwicklung (FinR-LE) für
  • die Initiierung und Begleitung des Entwicklungsprozesses (Öko-Modellregionsmanagement) zunächst auf die Dauer von zwei Jahren mit bis zu 75 %, jährlich höchstens 75.000 Euro. Die Förderung kann auf Antrag verlängert werden.
  • für die Vorbereitung und Begleitung von außergewöhnlichen Projekten und Ideen bis zu 50 %, jährlich höchstens 50.000 Euro. Voraussetzung für die Förderung ist ein aktives Öko-Modellregionsmanagement.

Mit einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung des Amtes vorliegt.

Formulare

II: Verfügungsrahmen Ökoprojekte

Öko-Modellregionen können jährlich den "Verfügungsrahmen Ökoprojekte" beantragen, um Kleinprojekte umzusetzen. Voraussetzung für die Förderung ist ein aktives Öko-Modellregionsmanagement. Ein Förderantrag für das Folgejahr ist bereits im laufenden Kalenderjahr möglich. Die Kleinprojekte dürfen jedoch erst in dem Jahr begonnen werden, für das der "Verfügungsrahmen Ökoprojekte" bewilligt wurde. Ausführliche Informationen sind in den jeweiligen Merkblättern zu finden.

Verfügungsrahmen für Kleinprojekte
  • Mit dem "Verfügungsrahmen Ökoprojekte" können Kleinprojekte durchgeführt werden, die für die Weiterentwicklung der Öko-Modellregion von Bedeutung sind, im Gebiet der Öko-Modellregion liegen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. 
  • Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Alle förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts, die den u. g. allgemeinen Zweck der Förderung erfüllen, dürfen diese Höchstgrenze nicht überschreiten. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden.
  • Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
  • Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 Euro werden nicht gefördert. 
Förderfähig sind z. B. Kleinprojekte zur
  • Stärkung der regionalen Bio-Land- und Ernährungswirtschaft und regionaler Bio-Wertschöpfungsketten,
  • Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln,
  • Stärkung des Absatzes von regionalen Bio-Produkten und
  • Bewusstseinsbildung für Akteure regionaler Bio-Wertschöpfungsketten (Erzeuger, Verarbeiter, Handel, Gastronomie, Verbraucher usw.).

Eine zusätzliche Förderung von Kleinprojekten über die Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.

Mittelherkunft
  • Bayern
Die Förderung erfolgt nach den aktuellen Finanzierungsrichtlinien der Ländlichen Entwicklung (FinR-LE).
  • Die Höhe des Verfügungsrahmens Ökoprojekte beträgt je Öko-Modellregion (Erstempfänger) jährlich max. 50.000 Euro.
  • Der "Verfügungsrahmen Ökoprojekte" setzt sich aus dem Zuschuss (max. 45.000 Euro) und einem Eigenanteil des Erstempfängers von 10 % (max. 5.000 Euro) zusammen. Er ist in dem Kalenderjahr zu verwenden, für das er bewilligt wurde.
  • Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttokosten abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 50 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 Euro und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. 
  • Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den auf das Unternehmen zutreffenden Unternehmensbereich (z. B. Gewerbe) anzuwenden. 
  • Damit der "Verfügungsrahmen Ökoprojekte" in dem Kalenderjahr für das er bewilligt wurde, verwendet werden kann, sind die im privatrechtlichen Vertrag genannten Termine für die Umsetzung des Kleinprojekts zwingend einzuhalten.

Öko-Modellregionen können jährlich einen "Verfügungsrahmen Ökoprojekte" beantragen, um Kleinprojekte umzusetzen.

Ansprechpartner für die Öko-Modellregionen

Ämter für Ländliche Entwicklung externer Link

Unterlagen für Öko-Modellregionen

Ansprechpartner für die Träger von Kleinprojekten

Ansprechpartner für Förderanfragen ist die im Aufruf zur Einreichung jeweils genannte Stelle. Träger von Kleinprojekten können immer erst nach dem erfolgten Aufruf durch die jeweilige Öko-Modellregion Förderanfragen an diese einreichen.

Merkblätter und Formulare für die Träger von Kleinprojekten

Weitere Informationen