Verwendung regionaler Bio-Lebensmittel in der Außer-Haus-Verpflegung in der Praxis
Ein hoher Einsatz von regionalen Bio-Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung unterstützt die Entwicklung hin zu einer nachhaltigen, frischen Küche mit geringem Verarbeitungsgrad. Durch die Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln aus Bayern tragen Sie direkt zur Wertschöpfung in der Region und zur nachhaltigen Bewirtschaftung heimischer landwirtschaftlicher Flächen bei.
Sie können den Bayerischen Saisonkalender nutzen, um herauszufinden, welche regionalen Bio-Produkte zu welcher Jahreszeit verfügbar sind. Aus diesem saisonalen bayerischen Warenkorb können Sie eine regionale Speiseplanerstellung ableiten. Regionale Rezeptideen erhalten Sie unter der Devise "regionaltypisch und bewährt" vom Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn), das in Zusammenarbeit mit Küchenprofis und einer Fachakademie eine Rezeptsammlung mit bayerischen Rezepten für die Gemeinschaftsverpflegung entwickelt hat. Es ist außerdem sinnvoll, als Ausgangspunkt den Status quo des Einsatzes regionaler und ökologischer Produkte in ihrem Betrieb zu ermitteln, dabei hilft die Einkaufsanalyse des KErn.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Eine Belieferung mit regionalen Bio-Lebensmitteln ist grundsätzlich direkt vom Erzeuger oder über den Großhandel möglich. Oft entscheiden die Liefermengen darüber, welche Form der Belieferung am besten geeignet ist. Persönliche Unterstützung bieten die Ansprechpartner der Öko-Modellregionen, der Sachgebiete Gemeinschaftsverpflegung an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) sowie die Heimatagenturen. Die Lizenznehmer des Bayerischen Bio-Siegels (BBS), Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern (LVÖ) und Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Bayern GmbH (LQB), stehen als Ansprechpartner bei der Suche nach BBS-Lieferanten zur Verfügung. Zudem helfen digitale Plattformen dabei, Anbieter biologischer Produkte aus Ihrer Region zu finden:
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Die Kommunikation mit dem Tischgast ist entscheidend, um die Herkunft und Qualität von Bio-Produkten aus Bayern erfolgreich zu vermitteln. Als Zeichennutzer des Bayerischen Bio-Siegels haben Sie die Möglichkeit, Werbemittel über die "Agentur für Lebensmittel – Produkte aus Bayern" (alp Bayern) zu beziehen. Kontakt für allgemeine Fragen zur Teilnahme am Bayerischen Bio-Siegel und zu den verfügbaren Werbemitteln unter:
E-Mail: bio.bayern@alp.bayern.deWeitere Informationen und Ansprechpartner:
Alp Bayern: Bayerisches Bio-SiegelIm Rahmen der Bio-Erlebnistage öffnen Bio-Bauernhöfe, -Gastronomien, -Verarbeiter und -Händler ihre Türen für Besucher und Besucherinnen, um die Welt des Ökolandbaus, der Bio-Gastronomie und der Bio-Verarbeitung erlebbar zu machen. Als Einrichtung der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) können Sie durch die Ausrichtung eines Bio-Erlebnistags Ihre Essensgäste für Bio begeistern und Ihr Engagement für regionale Bio-Produkte zeigen! Mehr Informationen zur Teilnahme finden Sie im Infodokument für AHV-Betriebe. Um die landwirtschaftliche Praxis im Ökolandbau kennenzulernen, bietet sich das BioRegio Betriebsnetz in Bayern an. Es umfasst rund 100 langjährig ökologisch wirtschaftende Betriebe und fördert den direkten Austausch zwischen Landwirten und Interessierten.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Coaching und Fördermöglichkeiten für mehr regionale Bio-Lebensmittel in Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung
Bei der Einführung regionaler Bio-Lebensmittel werden Sie kostenfrei durch das BioRegio-Coaching unterstützt, das seit 2014 bayernweit von den Sachgebieten Gemeinschaftsverpflegung an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) in Zusammenarbeit mit den Öko-Modellregionen angeboten wird. Das Herzstück des Coachings sind individuelle Termine vor Ort in Ihrer Küche mit einem praxiserfahrenen Bio-Coach. Durch die vereinte Kompetenz der ÄELF, der Öko-Modellregionen und der Bio-Coaches werden teilnehmende Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung in selbstgewählten Schwerpunktthemen wie Einkauf, Speiseplanung und interner, sowie externer Kommunikation von Bio praxisnah und individuell unterstützt, um den Anteil regionaler Bio-Ware zu steigern. Wenden Sie sich an das zuständige Sachgebiet, wenn Sie an einer Teilnahme interessiert sind!
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Im Rahmen des Bundesprogramms ökologischer Landbau (BÖL) stehen zwei Förderungen zu Verfügung: Zum einen die "Richtlinie zur Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus (RIBE-AHV)" und zum anderen die "Richtlinie zur Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (RIZERT-AHV)". Im Rahmen des "Verfügungsrahmen Ökoprojekte", eines Förderprogramms des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF), können Kleinprojekte in Öko-Modellregionen gefördert werden. Für Zulieferer von Einrichtungen der AHV unterstützt das bayerische Förderprogramm "Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (VuVregio)" insbesondere Investitionen von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung für kleinere Investitionsvorhaben bis grundsätzlich 250.000 € Investitionsvolumen. Für größere Investitionsvorhaben (ab mind. 250.000 € Investitionsvolumen) besteht für Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung die Möglichkeit zur ganzjährigen Antragsstellung im EU-kofinanzierten Förderprogramm Marktstrukturförderung.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Bio-Zertifizierung und das Bio-Siegel des Freistaats Bayern
Küchen der Gemeinschaftsverpflegung und Individualgastronomie, die Bio-Produkte verwenden und bewerben möchten, müssen generell Bio-zertifiziert sein. Das gilt auch, wenn die Aktion zeitlich begrenzt stattfindet. Details regelt die neue Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV), die die Bio-Zertifizierung für Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung gegenüber der vorher geltenden EU-Öko-Verordnung (VO (EU) Nr. 2018/848) vereinfacht. Wenn Sie Bio-Zutaten kennzeichnen möchten, können Sie sich an eine der staatlich zugelassenen Kontrollstellen wenden. Mit der Kontrollstelle schließen Sie einen Kontrollvertrag ab. Die Kontrollstelle wird eine Vor-Ort-Kontrolle durchführen und im Anschluss ein Bio-Zertifikat ausstellen. Sobald Sie im Besitz des Zertifikats sind, dürfen Sie die verwendeten Bio-Zutaten ausloben.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
In der Europäischen Union ist der Begriff "Bio-Lebensmittel" gesetzlich definiert. Nur Produkte, die die gesetzlichen Kriterien nach der EU-Öko-Verordnung (VO (EU) Nr. 2018/848) erfüllen, dürfen als "Bio" bezeichnet und mit einem Bio-Siegel versehen werden. Das Bayerische Bio-Siegel kombiniert diese gesetzliche Grundlage mit zusätzlichen, höheren Qualitätskriterien. Durch die hohen Qualitätskriterien für die landwirtschaftliche, ökologische Erzeugung von Lebensmitteln leistet das Bayerische Bio-Siegel einen wertvollen Beitrag zum Naturschutz. Für die Rückverfolgbarkeit der Erzeugnisse - von der Produktion über die Verarbeitung bis zur Verkaufs- bzw. Ausgabestelle - sorgt das dreistufige, staatlich geprüfte Kontrollsystem. Produkte mit dem Bayerischen Bio-Siegel garantieren somit, dass alle Rohstoffe aus Bayern stammen und auch dort verarbeitet werden.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Bayerischen Bio-SiegelGrundsätzlich können alle Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Handels in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Bio-Siegel zur Kennzeichnung ihrer ökologischen Erzeugnisse verwenden – vorausgesetzt, sie halten sich an die Bestimmungen. Das gilt auch für Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung und die Gastronomie. Wichtig zu wissen ist: Das Bayerische Bio-Siegel kennzeichnet ausschließlich Produkte – aber nicht die Unternehmen selbst.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Bayerisches Bio-Siegel: Informationen für Unternehmen, die am System teilnehmen möchtenWenn Sie als Einrichtung der Gemeinschaftsverpflegung oder der Gastronomie das Bayerische Bio-Siegel verwenden möchten, wenden Sie sich an einen Lizenznehmer (LVÖ Bayern oder LQ Bayern). Die Vorab-Prüfung durch den Lizenznehmer erfolgt anhand von Dokumenten bezüglich EU-Bio Recht, Lieferkette und geplanten Zutaten/Produkten. Der Lizenznehmer beauftragt schließlich die jeweilige Öko-Kontrollstelle für die Kontrolle über das Bayerische Bio-Siegel. Diese überprüft bei der Vor-Ort-Betriebsbesichtigung, ob alle Programmrichtlinien für das Bayerische Bio-Siegel erfüllt werden. Durch einen Vertrag zwischen Lizenznehmer und der jeweiligen Einrichtung der Außer-Haus-Verpflegung wird dieser das Recht zur Nutzung des Siegels verliehen. Anschließend ist diese Einrichtung sogenannter "Zeichennutzer" und darf sofort mit der Auslobung der angemeldeten Zutaten/Produkte beginnen. Das Siegel ist produktbezogen einzusetzen. Die Grundvoraussetzung für das Zeichennutzungsrecht ist, dass mind. ein Produkt den Programmrichtlinien entspricht.
Landesprogramm BioRegio2030 – 30 Prozent Ökolandbau bis 2030
Ziel des Landesprogramms BioRegio 2030 ist es, dass 30 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen in Bayern im Jahr 2030 ökologisch bewirtschaftet werden. Das Programm verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der die Bereiche Bildung, Beratung, Förderung, Vermarktung und Forschung integriert. Ein Schwerpunkt liegt auf der Stärkung von Absatz und Nachfrage, um die Marktentwicklung nachhaltig zu unterstützen. Dazu zählt auch der verstärkte Einsatz von regionalen Bio-Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie.
Zu den Initiativen zählen die staatlich anerkannten Öko-Modellregionen, das BioRegio Betriebsnetz, das Öko-Board Bayern inkl. Vernetzungsstelle und die Öko-Bildungsoffensive an der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk). Eine Übersicht über die Initiativen, deren Ziele und Maßnahmen sowie Ansprechpartner finden Sie auf der jeweiligen Seite der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und des StMELF.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Ihre Ansprechpartner auf einem Blick
Die Sachgebiete L2.3 GV bieten den unterschiedlichen Akteuren in der Gemeinschaftsverpflegung bayernweit Workshops, Informationsveranstaltungen und Fachtagungen zu aktuellen Themen – wie den Einsatz regionaler Bio-Lebensmittel – an. Auch bei Interesse am BioRegio-Coaching können Sie sich beim zuständigen Sachgebiet melden.
Sachgebiete Gemeinschaftsverpflegung an acht Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und ForstenDie Öko-Modellregionen (ÖMR) vernetzen Küchen und Verarbeiter mit regionaler Öko-Landwirtschaft mit Ziel, Wertschöpfungsketten vor Ort aufzubauen. Wenn Ihr Betrieb in oder in der Nähe einer ÖMR liegt, können Sie sich an die jeweilige Projektmanagerin oder den Projektmanager wenden für Informationen und Veranstaltungen rund um Bio-Produkte in Ihrer Region.
Staatliche anerkannte Öko-Modellregionen in Bayern (ÖMR) externer LinkFür Informationen zur Zeichennutzung des Bayerischen Bio-Siegels oder bei Bedarf an Werbemitteln für das Bayerische Bio-Siegel können Sie sich an die Agentur für alp Bayern.
Agentur für Lebensmittel Produkte aus Bayern (alp Bayern) externer LinkFür die Beratung zum Bayerischen Bio-Siegel (Zeichennutzungsrecht, Lieferanten, Produkte, Auslobung etc.) sowie Zertifizierung können Sie sich an einen der beiden Lizenznehmer wenden - LVÖ oder LQB.
Landesvereinigung für den ökologischen Landbau (LVÖ) externer LinkDie Heimatagenturen fördern die Bildung von Netzwerken zur regionalen Vermarktung und unterstützen die Koordinierung bestehender Regionalinitiativen. Sie informieren rund um regionale Wertschöpfung, vernetzen Ansprechpersonen und bieten Informations- und Vernetzungsveranstaltungen an.
Heimatagenturen an allen sieben RegierungsbezirkenDas Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn) ist ein Institut der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) im Ressort des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF). Zum Thema regionale und ökologische Lebensmittel bietet das Kern Vernetzungs- und Informationsveranstaltungen sowie das Tool Einkaufsanalyse.
Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn) externer Link