Voraussetzung für eine Förderung ist der Titel einer "Staatlich anerkannten Öko-Modellregion".
Um "Staatlich anerkannte Öko-Modellregion" zu werden und die Förderung des Öko-Modellregionsmanagements beantragen zu können, ist die Teilnahme an einem Bewerbungsprozess notwendig. Voraussetzung ist das Vorliegen eines aussagekräftigen Bewerbungskonzepts sowie dessen positive Bewertung durch eine Fachjury, die vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus bestellt wird.
I: Management
Die Ländliche Entwicklung fördert die Ausgaben für die Initiierung und Begleitung des Entwicklungsprozesses (Öko-Modellregionsmanagement).
Bayern
Die Förderung erfolgt nach den Finanzierungsrichtlinien der Ländlichen Entwicklung (FinR-LE) für die Initiierung und Begleitung des Entwicklungsprozesses (Öko-Modellregionsmanagement) zunächst auf die Dauer von drei Jahren mit bis zu 75 %, jährlich höchstens 75.000 Euro. Die Förderung kann auf Antrag verlängert werden.
Mit einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung des Amtes vorliegt.
II: Verfügungsrahmen Ökoprojekte
Öko-Modellregionen können jährlich den "Verfügungsrahmen Ökoprojekte" beantragen, um Kleinprojekte umzusetzen. Voraussetzung für die Förderung ist ein aktives Öko-Modellregionsmanagement. Ein Förderantrag für das Folgejahr ist bereits im laufenden Kalenderjahr möglich. Die Kleinprojekte dürfen jedoch erst in dem Jahr begonnen werden, für das der "Verfügungsrahmen Ökoprojekte" bewilligt wurde. Ausführliche Informationen sind in den jeweiligen Merkblättern zu finden.
Mit dem "Verfügungsrahmen Ökoprojekte" können Kleinprojekte durchgeführt werden, die für die Weiterentwicklung der Öko-Modellregion von Bedeutung sind, im Gebiet der Öko-Modellregion liegen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde.
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Alle förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts, die den u. g. allgemeinen Zweck der Förderung erfüllen, dürfen diese Höchstgrenze nicht überschreiten. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden.
Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 Euro werden nicht gefördert.
Stärkung der regionalen Bio-Land- und Ernährungswirtschaft und regionaler Bio-Wertschöpfungsketten,
Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln,
Stärkung des Absatzes von regionalen Bio-Produkten und
Bewusstseinsbildung für Akteure regionaler Bio-Wertschöpfungsketten (Erzeuger, Verarbeiter, Handel, Gastronomie, Verbraucher usw.).
Eine zusätzliche Förderung von Kleinprojekten über die Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.
Bayern
Die Höhe des Verfügungsrahmens Ökoprojekte beträgt je Öko-Modellregion (Erstempfänger) jährlich max. 30.000 Euro.
Der Verfügungsrahmen Ökoprojekte setzt sich aus dem Zuschuss (max. 27.000 Euro) und einem Eigenanteil des Erstempfängers von 10 % (max. 3.000 Euro) zusammen. Er ist in dem Kalenderjahr zu verwenden, für das er bewilligt wurde.
Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttokosten abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 50 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 Euro und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung.
Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den auf das Unternehmen zutreffenden Unternehmensbereich (z. B. Gewerbe) anzuwenden.
Damit der Verfügungsrahmen Ökoprojekte in dem Kalenderjahr für das er bewilligt wurde, verwendet werden kann, sind die im privatrechtlichen Vertrag genannten Termine für die Umsetzung des Kleinprojekts zwingend einzuhalten.
Öko-Modellregionen können jährlich einen "Verfügungsrahmen Ökoprojekte" beantragen, um Kleinprojekte umzusetzen.
Ansprechpartner für die Öko-Modellregionen
Unterlagen für Öko-Modellregionen
- Merkblatt zur Förderung eines "Verfügungsrahmens Ökoprojekte" Downloadlink
- Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte (Muster im Wordformat) Downloadlink
- Privatrechtlicher Vertrag zur Unterstützung eines Kleinprojekts aus dem "Verfügungsrahmens Ökoprojekte" (Muster im Wordformat) Downloadlink
- Liste der geförderten Kleinprojekte (Excel-Datei) Downloadlink
Ansprechpartner für die Träger von Kleinprojekten
Ansprechpartner für Förderanfragen ist die im Aufruf zur Einreichung jeweils genannte Stelle. Träger von Kleinprojekten können immer erst nach dem erfolgten Aufruf durch die jeweilige Öko-Modellregion Förderanfragen an diese einreichen.
Merkblätter und Formulare für die Träger von Kleinprojekten
