
Auf eine funktionierende Grundversorgung in ihrem Umfeld sind besonders ältere Menschen und Menschen ohne eigenes Auto, aber auch Familien dringend angewiesen. Wichtig ist dabei vor allem ein am Ort oder in der Nähe erreichbares Angebot an Gütern und Dienstleistungen, um die Dörfer lebendig und attraktiv zu erhalten. Dieses Ziel ist Bestandteil aller Dorferneuerungen, in denen mit Investitionen in Kleinstunternehmen die tägliche und wöchentliche sowie unregelmäßige Nahversorgung in Gemeinden und ihren Dörfern verbessert werden können.

Was können wir tun?
In Dorferneuerungen können Kleinstunternehmen gefördert werden, wenn sie in die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung investieren. Kleinstunternehmer decken die Bedürfnisse der Menschen mit Gütern oder Dienstleistungen des wiederkehrenden Bedarfs, etwa für die Nahversorgung, die Instandhaltung von Gebäuden oder Gesundheits- und Pflegedienstleistungen. Mit dieser Förderung kann die Dorferneuerung noch besser dazu beitragen, die ländlichen Räume zukunftsfähig und lebenswert zu gestalten. Diese Maßnahmen sichern und schaffen zudem Arbeitsplätze, was Dörfer zusätzlich stärkt. Ziel der Dorferneuerung ist es zu verhindern, dass die Ortskerne aussterben indem in leerstehende oder in vom Leerstand bedrohte Gebäude sowie in ihre Modernisierung investiert wird.
Was kann gefördert werden?
Dazu zählen alle bestehenden und neuen Pflegedienstleistungen, die täglich bis wöchentlich nachgefragt werden, wie Bäckerei, Metzgerei, Gastwirtschaft, Dorfladen oder Pflegedienstleistungen
Hierunter fallen bestehende und neue Handwerksbetriebe (wie Schreinerei oder Autowerkstatt), Dienstleistungsunternehmen (wie Floristik oder Physiotherapeut) und der Einzelhandel mit Gütern des unregelmäßigen Bedarfs (wie Fachgeschäfte oder Buchhandlung).
Wie sieht die Förderung konkret aus?
Die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Investitionen müssen mindestens 10.000 Euro betragen. Dann kann eine Förderung mit bis zu maximal 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Die Förderung kann höchstens 200.000 Euro betragen. Es gelten die Regelungen für De-minimis-Beihilfen (Gewerbe). Für die geplanten Ausgaben sind Angebote einzuholen und je nach Höhe ist das entsprechende Vergabeverfahren zu wählen.
Die Förderung des Kleinstunternehmens erfolgt im Rahmen einer Dorferneuerung.
Das Unternehmen beschäftigt weniger als 10 Mitarbeiter und der erzielte Jahresumsatz liegt unter 2 Mio. Euro.
Der Antragsteller muss die erforderliche Qualifikation für die Führung nachweisen.
Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens ist nachgewiesen.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gewährleistet.
Die Vorhaben dürfen vor der Bewilligung nicht begonnen werden.
Das Unternehmen muss eigenständig sein und Güter oder Dienstleistungen der Grundversorgung erbringen.
Das geplante Vorhaben sollte bereits vor der Antragstellung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung vorbesprochen werden.
Förderwegweiser
Ausführliche Informationen sowie alle erforderlichen Antragsunterlagen zur Förderung von Kleinstunternehmen finden Sie im Förderwegweiser unter "Antragstellung und Formulare". Hier sind alle Formulare für Kleinstunternehmen der Grundversorgung abgelegt.
Übersicht der Förderungen im Bereich DorferneuerungBeispiele

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