Die im Modul "Grundlegende Angaben zum Produktionsverfahren" festgelegte
Anzahl
Ferienwohnungen und sonstiger Räume
ergibt in der Vorbelegung eine Gesamtraumfläche von
m
2
Angenommene Raumgrößen:
kleine FWG: 45 m2, mittlere FWG: 85 m2, grosse FWG: 120 m2
Aufenthaltsraum: pro Person 2 m2, insgesamt mindestens 25 m2,
Geschosshöhe: 2.80 m
Die angenommenen Flächen ergeben sich aus den Kriterien für eine durchschnittliche Klassifizierung (21 m2/Person).
Quelle: LfL, Kennzahlenermittlungen, Stand 2019
.
Je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt (BRI) werden Investitionskosten von
€/m
3
Anhaltswerte für Investitionskosten (netto)
Neubau: Wohnhaus eingeschossig, 150 m2 Wohnfläche, Massivbauweise, unterkellert, Satteldach, ohne Dachausbau, einfache Ausstattung |
€/m3 BRI |
324 - 445 |
Neubau: Wohnhaus eingeschossig, 150 m2 Wohnfläche, Massivbauweise, unterkellert, Satteldach, mit Dachausbau, einfache Ausstattung |
€/m3 BRI |
345 - 462 |
Nachträglicher Einbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken |
€/m2 Wohnfläche |
925 - 1390 |
Quelle: ALB Hessen, 2019
Die Kosten bei einem Umbau sind stark abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, hier möglichst die tatsächlichen Kosten angeben.
angesetzt.
Dadurch ergeben sich bei einer angenommenen Geschosshöhe von 2.80 m
Investitionskosten von
332942
€/Betrieb für Gebäude.
Für Außen- und Freizeitanlagen werden
% der Investitionskosten für Gebäude und Einrichtung
Quellen: LWG, eigene Berechnungen
angenommen, was Gesamtinvestitionskosten von
27459
€/Betrieb für Außen- und Freizeitanlagen ergibt.