Europaflagge mit Euromünze zwischen den Sternen© Henner Damke, mpanch/Fotolia.com

Förderung

Mit unseren Förderprogrammen unterstützen wir eine leistungsfähige, umweltgerecht wirtschaftende bäuerliche Land- und Forstwirtschaft sowie einen starken Tourismus. Sie sollen eine qualitativ hochwertige Nahrungsmittelproduktion zu günstigen Preisen sicherstellen, die Gemeinwohlleistungen der landwirtschaftlichen Betriebe honorieren und die ländliche Entwicklung fördern. Die staatliche Förderung umfasst Entgelte für bestimmte extensive Bewirtschaftungsmaßnahmen und landeskulturelle Leistungen, Ausgleichszahlungen für erschwerte Produktionsbedingungen und für Bewirtschaftungsauflagen, Investitionsbeihilfen, Beihilfen für gesundheitsbewusste Ernährung an Schulen, Seilbahnen und öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen. Mit dem Förderwegweiser weiter unten verschaffen Sie sich einen Überblick über die Förderprogramme.

Aktuelles

Agroforstsystem mit Walnuss und Mais © Herbert Borchert/LWF

Antrageinreichung zur Einrichtung von Agroforstsystemen beginnt

Im Zeitraum vom 1. bis zum 30. September 2026 können bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Anträge für die KULAP-Maßnahme I84-Einrichtung von Agroforstsystemen eingereicht werden. Anfallende Ausgaben werden mit 65 Prozent der Nettokosten bezuschusst.

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Förderwegweiser

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über Förderprogramme und Ausgleichszahlungen in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie im Bereich Tourismus. Die Informationen zu den Förderprogrammen und die Möglichkeit, Merkblätter und Formulare abzurufen, können im Einzelfall das Beratungsgespräch nicht ersetzen. Für Beratungsgespräche wenden Sie sich bitte an das für sie zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

iBalis Startseite © StMELF

Das Serviceportal iBALIS des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus bietet bereits über 100.000 Anwenderinnen und Anwendern eine effiziente Möglichkeit, ihre Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit Förder- und Zahlungsanträgen zu erledigen. Um den sich ständig ändernden technischen Anforderungen und rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden, wird das Portal kontinuierlich aktualisiert. Dies umfasst den neuesten Stand fachlicher Informationen, die Einhaltung höchster Sicherheitsstandards, die Entwicklung neuer Funktionen sowie die Digitalisierung weiterer Fördermaßnahmen.

Serviceportal iBalis externer Link

Unsere Schwerpunkte

(Investitions-)Förderprogramme des Bundes: Energieeffizienz und Investitionsprogramm Landwirtschaft

Aus Mitteln der Bundesregierung werden aktuell drei investive Förderprogramme finanziert: Sie haben die Verbesserung der Energieeffizienz zum Ziel und gewähren Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen bzw. bauliche Investitionen.

Bundesprogramm Energieeffizienz - BLE

Die Maßnahmenförderung setzt in zwei Bereichen an. Zum einen werden Beratungen und Wissenstransfer sowie Informationsmaßnahmen gefördert, um Informationsdefizite abzubauen und betriebsindividuelle Maßnahmen zur Steigerung des Energieeinsparpotenzials aufzuzeigen. Zum anderen werden Investitionen für langlebige Wirtschaftsgüter gefördert, die die CO2-Emissionen des Produktionsprozesses landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse maßgeblich reduzieren.

Weitere Informationen - Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Investitionsprogramm Landwirtschaft - Rentenbank

Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ab dem 11. Januar 2021 Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen an. Das Programm ist auf 4 Jahre befristet (bis 31. Dezember 2024). Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen und gewerbliche Maschinenringe. Förderfähig sind Investitionen in umwelt- und ressourcenschonende Technik, beispielsweise Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur exakten Wirtschaftsdünger- und Pflanzenschutzmittelausbringung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung sowie bauliche Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Anlagen zur Gülleseparation gemäß Positivliste.

Weitere Informationen - Landwirtschaftliche Rentenbank

Investitionsförderung für emissionsmindernde Maßnahmen zur Vergärung von Wirtschaftsdüngern - FNR

Mit dieser Förderung unterstützt der Bund Betreiber von bestehenden und neuen Biogasanlagen, um den Anteil an Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen im Sinne des Klimaschutzes deutlich zu erhöhen. Anträge für bauliche Maßnahmen können bei der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe bis zum 31.12.2023 gestellt werden. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche und gewerbliche Unternehmen sowie kommunale Unternehmen, sofern sie selbständige Betriebe sind. Gefördert wird die Abdeckung von Gärrestlagern, die Umrüstung von Bestandsanlagen sowie die Anschaffung von spezifischen Anlagenteilen für Neuanlagen. Ebenfalls förderfähig sind investitionsbegleitende Maßnahmen. Eine sachkundige Förderbegleitung ist verpflichtend.

Weitere Informationen - Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR)

Zahlungen aus den Europäischen Fonds für Landwirtschaft und Fischerei

Zentrales Internetportal der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Förderung von Selbsthilfeeinrichtungen sowie der Bildung und Beratung

Bayerisches Agrarwirtschaftsgesetz - gesetze-bayern.de

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wird durch die Mitgliedstaaten der EU vollzogen. Die Mitgliedstaaten nehmen diese Aufgabe durch zugelassene Zahlstellen wahr. In Bayern wird die Funktion der Zahlstelle von der Abteilung Förderung und Zahlstelle des StMELF umgesetzt. Im Rahmen der GAP sind alle Zahlstellen der EU angehalten, einen Verhaltenskodex zu verfassen und zu veröffentlichen. Der folgende Verhaltenskodex ist Ausdruck des Ziels der Zahlstelle, im Rahmen der Durchführung der EU-Agrarförderung, dem Gemeinwohl und dem öffentlichen Interesse zu dienen und das eigene Verhalten dabei an Standards zu Ethik und Integrität auszurichten.